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Fahrerlaubnisentziehung wegen nicht mehr ausreichender psycho-physischer Leistungsfähigkeit

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Fahrerlaubnisentziehung wegen Demenz: Gericht bestätigt Gutachten
Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass die Fahrerlaubnis eines älteren Antragstellers aufgrund unzureichender psycho-physischer Leistungsfähigkeit entzogen wird. Dies wurde nach eingehenden medizinischen und psychologischen Gutachten beschlossen, die erhebliche Defizite in der Fahrtüchtigkeit des Antragstellers feststellten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: Au 7 S 16.1493 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Liste der zentralen Punkte:

Fahrerlaubnisentzug: Der Antragsteller, geboren 1940, verlor seine Fahrerlaubnis aufgrund nicht ausreichender psycho-physischer Leistungsfähigkeit.
Vorausgegangene Unfälle: Zwei Verkehrsunfälle führten zur Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit.
Medizinische Begutachtung: Ein Gutachten ergab eine wahrscheinliche Demenz vom Alzheimer-Typ mit mittelgradigen Beeinträchtigungen.
Zweifel an der Fahreignung: Trotz langjähriger Fahrpraxis bestanden Bedenken bezüglich der Fahreignung des Antragstellers, insbesondere bei der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit.
Verkehrspsychologische Zusatzuntersuchung: Diese Untersuchung bestätigte, dass der Antragsteller nicht mehr über die erforderliche Leistungsfähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs verfügte.
Rechtsstreit und Entscheidung: Trotz Widerspruch des Antragstellers und seines Bevollmächtigten entschied das Gericht, den Führerscheinentzug aufrechtzuerhalten.
Keine erfolgreiche Anfechtung: Das Gericht befand den Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis als erfolglos.
Rechtsfolgen: Der Antragsteller musste die Kosten des Verfahrens tragen, und der Streitwert wurde auf 7.500 Euro festgesetzt.

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In der Welt des Verkehrsrechts stellt die Entziehung der Fahrerlaubnis ein bedeutsames und oft diskutiertes Thema dar. Besonders im Fokus stehen Fälle, in denen die Entscheidung aufgrund von Einschränkungen der psycho-physischen Leistungsfähigkeit getroffen wird. Dies umfasst Situationen, in denen Fahrzeugführer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Demenz, nicht mehr in der Lage sind, die Sicherheitsanforderu[…]


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