Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

„Amerikanische Auktion“ ein Spiel im Sinne von § 762 BGB

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Kiel, Az.: 113 C 151/11, Urteil vom 06.01.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Beklagte ist ein E-Commerce-Unternehmen, das seit 2009 Onlineauktionen im Internet betreibt. Sie betreibt die Auktionsplattform pp.. Die dort angebotenen Auktionen beginnen bei einem Preis von 0 €. Mit jedem von einem Teilnehmer abgegebenen Gebot steigt der Preis des angebotenen Produkts um 1 Cent an. Zugleich wird die Laufzeit der Auktion um eine fest definierte Restzeit, die je nach Auktion 10 oder 5 Sekunden beträgt, verlängert. Der letztbietende Teilnehmer erhält den Zuschlag nach Zeitablauf. Der letztbietende Teilnehmer hat die Möglichkeit, den Kaufvertrag über das ersteigernde Produkt abzuschließen. Im Rahmen der Auktion wird nicht das Produkt selbst versteigert, sondern das verbindliche Angebot der Beklagten zum Abschluss eines Kaufvertrages über das jeweilige Produkt. Um an der Auktion teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmer auf der Seite der Beklagten registrieren lassen und Gebotsrecht, sogenannte Gebote für bis zu 50 Cent pro Gebot erwerben. Gebote können zu folgenden Stückelungen erworben werden: 20er Gebotspaket = 20 Gebote plus ein Bonusgebot für 10,00 €

Symbolfoto: Stanislau_V/Bigstock

50er Gebotspaket = 50 Gebote plus 5 Bonusgebote für 25,00 €

100er Gebotspaket = 100 Gebote plus 15 Bonusgebote für 50,00 €

250er Gebotspakete = 250 Gebote plus 50 Bonusgebote für 125,00 €

500er Gebotspakete = 500 Gebote plus 125 Bonusgebote für 250,00 €.

Die Gebotspakete sind ihrer Funktion nach mit einer Prepaidmobilkarte vergleichbar, die zu einem Wert erworben wird und die dann von dem Teilnehmer abkautioniert wird. Beim Onlinebieten kann dann jeweils per Mausklick ein Einzelgebot abgegeben werden. Mit Abgabe dieses Gebots ist dieses verbraucht. Das Gebot wird vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Im Falle, dass der Teilnehmer nicht der Sieger der Auktion wird, erhält er die eingesetzt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv