Schwerverletzter Fahrradfahrer: OLG Hamm ordnet Haftungsverteilung von 60:40 an
Das Urteil des OLG Hamm befasst sich mit der Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem wartepflichtigen Fahrradfahrer und einem vorfahrtsberechtigten Pkw, wobei ein wesentlicher Aspekt die Feststellung des Mitverschuldens der Klägerin und die daraus resultierende Anpassung der Schadensersatzansprüche ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Feststellung von Mitverschulden: Das Gericht stellt ein Mitverschulden der Klägerin, einer Fahrradfahrerin, in Höhe von 60 % fest, basierend auf einem Vorfahrtsverstoß.
Haftungsverteilung: Die Haftungsverteilung wird aufgrund des Mitverschuldens der Klägerin und des Verschuldens des Pkw-Fahrers mit einer Quote von 60 % zu 40 % zu Lasten der Klägerin festgelegt.
Schadenersatzansprüche: Die Klage ist hinsichtlich des Haushaltsführungsschadens und des Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung des Mitverschuldens der Klägerin dem Grunde nach gerechtfertigt.
Betragsmäßige Begrenzung: Der Haushaltsführungsschaden wird auf 3.012,00 Euro begrenzt. Weitere Schadenersatzforderungen sind offen.
Schmerzensgeld: Das Gericht sieht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro als angemessen an, basierend auf der Schwere der Verletzungen und der Lebensqualitätseinbußen der Klägerin.
Rechtsanwaltskosten: Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind dem Grunde nach berechtigt und werden anerkannt.
Feststellungsantrag: Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, sämtliche materielle und immaterielle zukünftige Schäden der Klägerin auszugleichen, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind.
Neubewertung und Rückverweisung: Das Urteil weist Teile der Berufung zurück und verweist die Angelegenheit zur Neubewertung der Ansprüche und Kostenentscheidung an das Landgericht zurück.
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In der Auseinandersetzung um Verantwortlichkeiten und Schadensersatzforderungen nach […]