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Ermessensfehlerhafte Ausübung gemeindliches Vorkaufsrechts

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Gemeinde verliert Vorkaufsrecht für Seniorenresidenz
Das Thema der ermessenfehlerhaften Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts stellt eine wesentliche Fragestellung im öffentlichen Baurecht dar. Im Kern geht es um die Ausbalancierung zwischen den Interessen der Gemeinde, die aufgrund bestimmter städtebaulicher Ziele Grundstücke erwerben möchte, und den Rechten der Grundstückseigentümer. Die zentrale juristische Herausforderung liegt in der korrekten Anwendung und Auslegung des Ermessensspielraums, den das Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden bei der Ausübung des Vorkaufsrechts einräumt.

Besonders relevant ist hierbei § 25 BauGB, der die Voraussetzungen für ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinden regelt. Dieses Recht ermöglicht es Gemeinden, Grundstücke zu erwerben, um bestimmte städtebauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung einer Seniorenresidenz, zu realisieren. Die Ausübung dieses Rechts muss jedoch einer sorgfältigen Ermessensprüfung unterliegen, um sicherzustellen, dass sowohl die Interessen der Gemeinde als auch die der betroffenen Grundstückseigentümer angemessen berücksichtigt werden.

In der Praxis führt die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, in denen die Gerichte die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung der Gemeinde überprüfen. Dabei spielen sowohl die spezifischen Umstände des Einzelfalls als auch die übergeordneten städtebaulichen Ziele eine Rolle. Das Verwaltungsgericht und in der Berufungsinstanz der Verwaltungsgerichtshof sind dabei gefordert, eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den individuellen Gegebenheiten des Falles gerecht wird.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 ZB 21.2818  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil des VGH München (Az.: 9 ZB 21.2818) vom 13.09.2022 bestätigt die Aufhebung eines Bescheids, in dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, aufgrund einer ermessensfehlerhaften Entscheidung der Gemeinde, die wesentliche Belange der Klägerin nicht berücksichtigte.

Zentrale Punkte des Urteils:

Ermessensfehlerhafte Ausübung des Vorkaufsrechts: Die Gemeinde übte […]


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