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Rechtsanwälte Kotz GbR

Meldung Hinweis- und Informationssystem (HIS) – fiktive Schadensabrechnung in Kaskoversicherung

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Datenschutzrecht vs. Versicherungsschutz: Gericht lehnt Löschung von HIS-Daten ab
Im Zentrum des juristischen Interesses steht die Frage der Datenlöschung aus dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) im Kontext der Kaskoversicherung. Diese Thematik berührt grundlegende Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Konkret geht es um die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nach einer Schadensabrechnung in der Kaskoversicherung, wobei die rechtliche Bewertung von fiktiven Abrechnungen und die daraus resultierenden Eintragungen in das HIS eine zentrale Rolle spielen.

Diese Konstellation wirft rechtliche Herausforderungen auf, etwa in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und den Umgang mit potenziellem Versicherungsmissbrauch. Es gilt zu prüfen, inwiefern die Speicherung solcher Daten mit der DSGVO vereinbar ist und welche Rechte Versicherungsnehmer in Bezug auf die Löschung dieser Daten haben. Die juristische Auseinandersetzung befasst sich daher nicht nur mit der Frage der sach- und fachgerechten Schadensregulierung und der korrekten Erfassung der Reparaturkosten, sondern auch mit der Balance zwischen Datenschutz und den legitimen Interessen der Versicherungsgesellschaften.

Diese Thematik ist von weitreichender Bedeutung, da sie die Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht, Versicherungsrecht und den praktischen Anforderungen der Schadensregulierung in der modernen Datenwelt beleuchtet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 322 C 3109/23 (2) >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht München wies die Klage eines Klägers ab, der die Löschung seiner Daten aus dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) nach einer fiktiven Schadensabrechnung in der Kaskoversicherung forderte. Das Gericht befand, dass kein Anspruch auf Löschung besteht, da die Datenverarbeitung rechtmäßig war und ein berechtigtes Interesse der Versicherung an der Speicherung der Daten vorliegt.

Liste der zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klageabweisung: Das Amtsgericht München wies die Klage auf Löschung von Daten aus dem HIS ab.
Fiktive Schadensabrechnung: Der Fall betraf einen Kläger, dessen Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet wurde.
Keine unrechtmäßige Datenverarbeitung: Das Gericht sah keinen Verstoß gege[…]


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