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Luftwärmepumpe –  Abstandsfläche – Mindestabstand

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Luftwärmepumpe: Bauherren müssen Abstandsflächen beachten
Luftwärmepumpen werden zunehmend als effiziente und umweltfreundliche Alternative zur herkömmlichen Heizung eingesetzt. Allerdings unterliegen sie als bauliche Anlagen den baurechtlichen Vorschriften und müssen bestimmte Abstandsregelungen einhalten. Beim vorliegenden Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen geht es um die strittige Frage, ob eine Luftwärmepumpe dem Grundsatz nach Abstandsflächen auslöst und welchen Mindestabstand sie zur Grundstücksgrenze einhalten muss.

Dabei kristallisiert sich die Problematik heraus, dass die Anforderungen an den Mindestabstand von Außenwandanlagen wie einer Luftwärmepumpe in der Landesbauordnung nicht eindeutig geregelt sind. Das Urteil behandelt daher eine wichtige Auslegungsfrage zum Thema „Luftwärmepumpe – Abstandsfläche – Mindestabstand“, die für viele Hauseigentümer von praktischer Relevanz ist. Es geht um die Reichweite baurechtlicher Vorschriften und den Interessenausgleich zwischen den Belangen der Eigentümer beim Betrieb von Luftwärmepumpen und dem Schutz der Nachbarschaft.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 K 312/20  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Luftwärmepumpen in der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen als Teil der Außenwand von Wohngebäuden zu behandeln sind und somit Abstandsflächen einhalten müssen.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Geltungsbereich: Das Urteil bezieht sich auf die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) und die darin definierten Abstandsregelungen.
Luftwärmepumpen: Diese werden laut Urteil als Teil der Außenwand angesehen, was direkte Auswirkungen auf ihre Platzierung hat.
Abstandsflächen: Es wurde festgestellt, dass bei der Errichtung von Luftwärmepumpen eine Mindestabstandsfläche von 3 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss.
Teilweiser Erfolg der Klage: Die Baunachbarklage wäre in Bezug auf das Verpflichtungsbegehren auf bauordnungsrechtliches Einschreiten teilweise erfolgreich gewesen.
Baugenehmigung: Das Anfechtungsbegehren gegen die erteilte Bauge[…]


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