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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirksamkeit Geschwindigkeitsbegrenzung gegenüber betroffenen Verkehrsteilnehmern

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Geschwindigkeitsbegrenzung auf A2: Technische Beweise und rechtliche Konsequenzen
In der deutschen Rechtsprechung spielt die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Ein häufig diskutiertes Thema ist die Frage, inwieweit Verkehrsteilnehmer an solche Begrenzungen gebunden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Überschreitung ergeben. Dabei steht nicht nur die reine Geschwindigkeitsüberschreitung im Fokus, sondern auch die Wirksamkeit und Erkennbarkeit von Verkehrszeichen, die solche Begrenzungen anzeigen. Diese Thematik berührt sowohl das Verkehrsrecht als auch das Verwaltungsrecht, da es um die Gültigkeit von Verwaltungsakten und deren Auswirkungen auf den Betroffenen geht. In diesem Kontext sind Begriffe wie „Geldbuße“, „Fahrverbot“ und „Verkehrsordnungswidrigkeit“ von besonderer Bedeutung, da sie die rechtlichen Folgen für den Verkehrsteilnehmer definieren, der gegen solche Anordnungen verstößt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 15 OWi 908 Js 60459/18  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 160,- € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf technische Beweise und rechtliche Aspekte.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Betroffener wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
Eine Geldbuße von 160,- € wurde festgelegt.
Es wurde ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet, welches nach Ablauf von vier Monaten seit Rechtskraft wirksam wird.
Der Betroffene befuhr die Bundesautobahn A2 in Richtung Berlin und überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h mit 167 km/h.
Die Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ Traffipax TraffiStar S 330 bestätigte die Überschreitung.
Der Betroffene argumentierte, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 120 km/h begrenzt gewesen sei.
Das Gericht verwies auf die Gültigkeit der Messanlage und das Schaltprotokoll der Niedersächsischen Landesbehör[…]


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