Subventionsbetrug in Zeiten der Corona-Pandemie
Inmitten der globalen Krise, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, haben viele Länder Soforthilfeprogramme ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen abzufedern. Deutschland war keine Ausnahme. Der Bund und die Länder haben „Corona-Soforthilfe-Programme“ aufgelegt, um die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern. Für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler wurden aus Bundesmitteln 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Umsetzung dieser Programme erfolgte in Berlin durch die Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.:(328 Ls) 241 Js 342/20 (4/20) >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Ein Angeklagter wurde wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit dem Soforthilfeprogramm während der Corona-Pandemie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde wegen Subventionsbetruges in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der 31-jährige Angeklagte ist Gesellschafter eines Gebäudereinigungsunternehmens in Berlin.
Unternehmen konnten Zuschüsse von bis zu 15.000€ beantragen, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Das Soforthilfe-Programm wurde eingeführt, um Unternehmen während der Corona-Pandemie zu unterstützen und war bewusst unbürokratisch gestaltet.
Der Angeklagte hat mehrere Anträge gestellt, teilweise mit fiktiven Unternehmensdaten und Beschäftigtenzahlen.
Er hat bereits alle unrechtmäßig erhaltenen Gelder an die IBB zurückgezahlt.
Die Taten des Angeklagten wurden als sozialschädlich betrachtet, insbesondere in Anbetracht der wirtschaftlichen Herausforderungen während der Pandemie.
Trotz seiner kriminellen Handlungen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, da er in stabilen sozialen Verhältnissen lebt und seine Familie unterstützt.
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Missbrauchspotential bei Soforthilfen
Doch wie bei vielen groß angelegten Programmen, die in Eile eingeführt werden, gab es auch hier Raum für Missbrauch. […]