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Haftung für Umfallen eines auf dem Gehweg abgestellten E-Scooters

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Haftung für E-Scooter-Unfälle auf Gehwegen: Rechtliche Bewertung und Ansprüche
In Berlin-Mitte hat das Amtsgericht ein Urteil gefällt, das für alle Besitzer und Nutzer von E-Scootern von Bedeutung sein könnte. Im Mittelpunkt des Falles stand ein E-Scooter, der auf einem Gehweg abgestellt wurde und später umfiel, wodurch ein parkendes Auto beschädigt wurde. Der Autobesitzer forderte Schadensersatz, wobei er sich auf die Haftungsvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) berief.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 151 C 60/22 V  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht hat entschieden, dass im Falle des Umfallens eines E-Scooters nicht automatisch von einem unsachgemäßen Abstellen oder einem sonstigen Verschulden des Abstellenden ausgegangen werden kann.

Ein E-Scooter, der umfiel, verursachte Schäden an einem parkenden Auto.
Der Kläger forderte Schadensersatz und berief sich auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Das Gericht entschied, dass das StVG nicht auf E-Scooter anwendbar ist.
Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h fallen nicht unter das StVG.
Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins, dass ein umgefallener E-Scooter unsachgemäß abgestellt wurde.
Andere Faktoren, wie das absichtliche Umstoßen durch Dritte oder Wettereinflüsse, könnten ebenfalls Gründe für das Umfallen sein.
Das Abstellen eines E-Scooters auf dem Gehweg ist nicht pflichtwidrig.
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

[toc]
Der Vorfall: E-Scooter trifft Auto
Am 21. Oktober 2021 stellte die Beklagte ihren E-Scooter auf dem Gehweg der Emser Straße in Berlin-Wilmersdorf ab. Einige Stunden später kollidierte der umgefallene E-Scooter mit dem Auto des Klägers, was zu Schäden führte. Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte den E-Scooter unsachgemäß abgestellt habe und daher haftbar sei. Er berief sich dabei auf die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung und die Haftung für vermutetes Verschulden nach dem StVG.
Gerichtliche Entscheidung: Haftungsvorschriften nicht anwendbar
[…]


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