Landgericht Wuppertal entscheidet über Umschreibung der Grundschuld
Das Landgericht Wuppertal hat in einem Beschluss vom 17.04.2014 (Az.: 16 T 33/14) über einen rechtlich komplexen Fall entschieden, der die Umschreibung einer Grundschuldbestellungsurkunde betraf. Dabei ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Umschreibung vorgenommen werden kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Landgericht Wuppertal entscheidet über Umschreibung der Grundschuldbestellungsurkunde.
Beschwerdeführerin fordert Umschreibung der Klausel nach Löschung des Insolvenzvermerks.
Gläubigerin sieht Grundbuchauszug als ausreichenden Nachweis der Rechtsnachfolge.
Beschwerdegegner verlangt öffentlich beglaubigte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters.
Gericht: Voraussetzungen für Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung nicht erfüllt.
Löschung des Insolvenzvermerks hat nur deklaratorischen Charakter.
Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Entscheidung zugelassen.
Hintergrund des Falles
Mit einem Schreiben vom 10.10.2013 begehrte die Beschwerdeführerin von dem Beschwerdegegner die Umschreibung der Klausel bezüglich einer bestimmten Grundschuldbestellungsurkunde. Die ursprüngliche Eintragung im Grundbuch betraf den Insolvenzverwalter. Nachdem jedoch der Insolvenzvermerk am 08.12.2009 gelöscht wurde, ging die Gläubigerin davon aus, dass die Verfügungsbefugnis wieder beim Schuldner liegt.
Die Positionen der Parteien
Die Gläubigerin argumentierte, dass das beschlagnahmte Grundstück vom Insolvenzverwalter zugunsten des Insolvenzschuldners freigegeben wurde. Ihrer Meinung nach würde eine Kopie des Grundbuchauszugs ausreichen, um die Rechtsnachfolge vom Insolvenzverwalter auf den Schuldner nachzuweisen. Der Beschwerdegegner hingegen vertrat die Ansicht, dass eine öffentlich beglaubigte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters und ein Nachweis der Zustellung dieser Erkläru[…]