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Rücknahme kombinierter Ehe- und Erbvertrag aus amtlicher Verwahrung

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Rechtliche Implikationen der Rücknahme eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags
Die rechtliche Dimension der Rücknahme kombinierter Ehe- und Erbvertrag aus amtlicher Verwahrung ist ein Thema von großer Bedeutung, das in jüngster Zeit durch ein Urteil des OLG Frankfurt beleuchtet wurde. Dieses Urteil, das unter dem Aktenzeichen 21 W 63/23 erlassen wurde, befasst sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine solche Rücknahme zulässig ist und welche rechtlichen Hürden dabei zu überwinden sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 63/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Frankfurt entschied über die Rücknahme eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung.
Beteiligte zu 1) und 2) wollten die notarielle Urkunde des Notar A aus der amtlichen Verwahrung zurückfordern.
Das Nachlassgericht lehnte die Herausgabe ab, da es die Urkunde als kombinierten Erb-/Ehevertrag interpretierte.
Beteiligte zu 1) und 2) stellten klar, dass sie die Herausgabe beider Verträge auch unabhängig voneinander verlangten.
Das OLG Frankfurt entschied, dass es sich nicht um einen kombinierten Erb- und Ehevertrag handelt, sondern um ein Testament.
Die Rückgabe an die Testierenden persönlich ist erforderlich, um die Widerrufswirkung zu erzielen.
Es wurde betont, dass die Entscheidung, einen kombinierten Erbvertrag in amtliche Verwahrung zu geben, auf einem Willensentschluss der Testierenden basiert.

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Die Kernfrage des Falles
Im Zentrum des Falles stand die Frage, ob die Beteiligten zu 1) und 2) berechtigt waren, eine notarielle Urkunde aus der amtlichen Verwahrung zurückzufordern. Diese Urkunde, die von Notar A am 04.06.2018 erstellt wurde, wurde ursprünglich in die amtliche Verwahrung gegeben. Als die Beteiligten jedoch später die Änderung des Ehevertrags widerrufen wollten, entstand ein rech[…]


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