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Insolvenzverfahren – Erbschaftsannahme in Vorstellung der Nachlass sei überschuldet

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Rechtliche Implikationen des OLG Karlsruhe-Urteils
Die rechtliche Landschaft ist ständig in Bewegung, und das OLG Karlsruhe hat kürzlich ein Urteil erlassen, das weitreichende Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren und die Nachlassinsolvenz haben könnte. Dieses Urteil beleuchtet die komplizierten Aspekte der Erbschaftsannahme, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 144/21 (Wx) >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Karlsruhe befasst sich mit einem Fall rund um Insolvenzverfahren und Erbschaftsannahme.
Beteiligter Ziffer 1 pachtete die Gastwirtschaft seiner Eltern; später wurde über sein Vermögen und das der Erblasserin ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Beteiligter Ziffer 1 reichte ein Nachlassverzeichnis ein und gab an, dass der Nachlass überschuldet sei. Kurz darauf nahm er die Erbschaft an und beantragte einen Erbschein.
Es gab Forderungen gegen das Universitätsklinikum F; der Beteiligte Ziffer 1 ging von einer Überschuldung des Nachlasses aus, obwohl ein Überschuss bestand.
Beteiligte Ziffer 1 erklärte später die Anfechtung der Erbschaftsannahme aufgrund eines Irrtums und schlug die Erbschaft aus.
Beteiligte Ziffer 2 widersprach der Einziehung des Erbscheins und argumentierte, dass kein berechtigender Irrtum des Beteiligten Ziffer 1 vorgelegen habe.
Der Senat war überzeugt, dass sich der Beteiligte Ziffer 1 zum Zeitpunkt der Annahme über den Bestand der Verbindlichkeiten geirrt hat und fälschlicherweise von einer Überschuldung des Nachlasses ausging.

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Hintergrund des Falles
OLG Karlsruhe: Bedeutung des Urteils für überschuldete Nachlässe und Haftung im Fokus (Symbolfoto: DesignRage /Shutterstock.com)

Der Beteiligte Ziffer 1, d[…]


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