Nacherben und Grundbuchverfahren: Ein Fall von Erbscheinvorlage
Die rechtliche Dimension von Erbschaften und Grundbucheintragungen ist ein komplexes Feld, das oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Der vorliegende Fall, der vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt wurde, beleuchtet die Thematik der Erbscheinvorlage durch Nacherben im Grundbuchverfahren und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Oberlandesgericht Saarbrücken befasst sich mit der Erbscheinvorlage durch Nacherben im Grundbuchverfahren.
Beteiligte zu 1) legt Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken – Grundbuchamt ein.
Kernfrage: Kann die Beteiligte zu 1) trotz Übertragung ihrer Nacherbenanwartschaft an den Beteiligten zu 2) als Miteigentümerin eines Grundstücks gelten?
Grundbuchberichtigung: Nur wenn geänderte materielle Rechtslage korrekt wiedergegeben wird.
Erbschein im Grundbuchverfahren: Beweiskraft nur für das Bestehen des bezeugten Erbrechts.
Notarieller Vertrag von 2010: Beteiligte zu 1) veräußert ihre Nacherbenanwartschaft an Beteiligte zu 2), was Zweifel an ihrer Miteigentümerstellung aufwirft.
Ergebnis: Amtsgericht lehnt Grundbuchberichtigung zu Gunsten der Beteiligten zu 1) ab.
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Die Kernproblematik
Die Beteiligte zu 1) legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken – Grundbuchamt – ein. Der Hauptstreitpunkt drehte sich um die Frage, ob die Beteiligte zu 1) trotz der Übertragung ihrer Nacherbenanwartschaft an den Beteiligten zu 2) immer noch als Miteigentümerin eines bestimmten Grundstücks betrachtet werden kann. Das Grundbuchamt argumentierte, dass aufgrund der Übertragung der Nacherbenanwartschaft der Beteiligte zu 2) in die vermögensrechtliche Rechtsstellung der Beteiligten zu 1) eingetreten sei, ohne selbst Nacherbe zu werden.
Die rechtlichen Feinheiten
Das Gericht stellte fest, dass das Grundbuch nur dann berichtigt werden darf, wenn es den geänderten materiellen Rechts[…]