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Rechtswidrige und heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers – Entschädigungsanspruch

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Heimliche Überwachung im Arbeitsverhältnis: Rechtliche Konsequenzen
Der vorliegende Fall dreht sich um die heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Der Kläger erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Mannheim und machte geltend, dass er in eine vertragswidrige Position versetzt wurde und mit Aufgaben betraut wurde, die nicht den vereinbarten Bedingungen entsprachen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 18/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Rechtswidrige und heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers führt zu Entschädigungsanspruch.
Kläger erhebt Klage wegen vertragswidriger Versetzung und minderwertiger Aufgabenstellung.
Kläger informiert Arbeitgeber über Verletzung außerhalb der Arbeitszeit.
Arbeitgeber setzt Detektei ein, um Klägers Aktivitäten zu überwachen.
Kläger sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt durch intensive Überwachung.
Kläger bestreitet die ordnungsgemäße Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens und hält fristlose Kündigung für rechtsunwirksam.
Gericht erachtet Entschädigung von 1.500,00 Euro aufgrund der Datenverletzung für angemessen.

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Die Klage und die Vorwürfe
Heimliche Überwachung im Job: Ein Arbeitnehmer konfrontiert Arbeitgeber mit unerwarteten rechtlichen Hürden und Schmerzensgeldforderungen. (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Der Kläger behauptete, dass er auf eine nicht existierende Position versetzt wurde und mit minderwertigen Aufgaben betraut wurde, die nicht den Bedingungen seiner Änderungskündigung entsprachen. Er informierte den Geschäftsführer der Beklagten über eine Verletzung außerhalb der Arbeitszeit. Es wurde jedoch argumentiert, dass aufgrund bestimmter Sozialdaten keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers besteht, die schwerer wiegt als das Bedürfnis des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Die rechtlichen Aspekte un[…]


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