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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung – unberechtigte Mitnahme von Material aus Betrieb – Interessenabwägung

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Unberechtigte Materialentnahme und die Konsequenzen im Arbeitsrecht
Die unberechtigte Mitnahme von Betriebsmaterial durch Mitarbeiter stellt in vielen Fällen einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar und kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Dieser Fall beleuchtet die rechtlichen und praktischen Aspekte einer solchen Situation und die damit verbundenen Herausforderungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 287/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen unberechtigter Mitnahme von Material.
Im Betrieb war es üblich, dass Mitarbeiter Material mitnehmen konnten, jedoch ohne klare Regelung oder Dokumentation.
Der Kläger nahm zwei Silikontuben mit, was zu einer Taschenkontrolle durch die Ehefrau des Beklagten führte.
Der Kläger hatte die Tuben in einem versteckten Fach seines Rucksacks.
Der Beklagte sprach daraufhin eine außerordentliche Kündigung aus.
Es gab Unklarheiten über die Regelungen zur Materialmitnahme und deren Dokumentation im Betrieb.
Trotz langer Betriebszugehörigkeit und anderer Faktoren wurde die Kündigung als gerechtfertigt angesehen.

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Die Vorgeschichte
Unberechtigte Materialmitnahme: Ein Mitarbeiter riskiert die fristlose Kündigung durch Vertragsbruch. (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

In dem betreffenden Unternehmen war es für Mitarbeiter nicht unüblich, Materialien mitzunehmen. Allerdings gab es hierfür keinen systematischen Ablauf oder eine klare Dokumentation. Die Modalitäten, ob und wann für das mitgenommene Material gezahlt werden musste, waren uneinheitlich und oft unklar. In einigen Fällen wurden Mitarbeiter aufgefordert, für das Material in eine „Kaffeekasse“ zu zahlen, in anderen Fällen mussten sie einen Zettel ausfüllen.

Am 5. September 2018 bat ein Mitarbeiter, der Kläger, einen Kollegen, ihm zwe[…]


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