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Sachverständige – eigenmächtige Ausdehnung des Beweisbeschlusses – Befangenheitsgrund

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Sachverständige im Zwielicht: Eigenmächtige Ausdehnung des Beweisbeschlusses
Im Zentrum des vorliegenden Falles steht die gerichtlich bestellte Sachverständige, gegen deren Vorgehen die Beklagte Beschwerde eingelegt hat. Die Klägerin fordert von der Beklagten Ersatz für diverse Kosten, die infolge eines Verkehrsunfalls im Jahr 2017 entstanden sind. Ein zentrales Streitthema ist, ob die Klägerin rund um die Uhr Betreuung benötigt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 24/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beklagte legt Beschwerde gegen die Zurückweisung ihres Ablehnungsgesuches des gerichtlich bestellten Sachverständigen ein.
Im Kern geht es um Ersatzansprüche der Klägerin aufgrund gesundheitlicher Folgen eines Verkehrsunfalls aus 2017, insbesondere um die Frage einer 24-Stunden-Betreuung.
Die Beklagte argumentiert, dass die Sachverständige über den Beweisbeschluss hinausgegangen sei und der Klägerin Hinweise gegeben habe, einen höheren Stundensatz zu fordern.
Der Einzelrichter lehnte die Beschwerde ab, der Senat hat die Sachverständige zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Sachverständige hat den Beweisbeschluss eigenmächtig erweitert und sich in die Position des Gerichts begeben, wodurch sie den Rechtsstreit im Sinne der Klägerin beeinflussen wollte.

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Kontroverse um den Gutachtenauftrag
Die Beklagte argumentiert, dass die Sachverständige über ihren Gutachtenauftrag hinausgegangen sei. Sie behauptet, die Sachverständige habe die Klägerin darauf hingewiesen, dass sie einen höheren Stundensatz fordern könne und solle. Zudem seien die Ausführungen zum behindertengerechten Fahrzeug nicht relevant für den Beweisbeschluss. Der Einzelrichter wies diese Bedenken zurück und sah keine Überschreitung des Gutachtenauftrags.
Befangenheit des Sachverständigen?
Ein zentrales Thema ist die Frage, ob die Sachverständige befangen ist. Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn der Anschein der Parteilichkeit besteht. Dieser Anschein muss auf Tatsachen oder Umständen basieren, die die Befürchtung wecken, dass der Sachverständige nicht unvoreingenommen ist. Ein Ablehnungsgrund kann vorliegen, wenn ein Sachverständiger ohne Aufforderung über den Beweisbeschl[…]


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