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Radfahrer kollidiert mit geöffneter Autotür – Autofahrer haftet zu 100 % auf Schadensersatz

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Haftungsfragen und Schadensersatz: Ein tiefgreifender Blick auf das Kölner Verkehrsunfall-Urteil
Das Landgericht Köln hat in einem komplexen Fall von Verkehrsunfallrecht ein Urteil gefällt, das weitreichende Implikationen für die Haftungsverteilung und Schadensersatzansprüche hat. Im Kern des Falles stand ein Radfahrer, der mit einem parkenden Auto kollidierte, als dessen Fahrertür unvermittelt geöffnet wurde. Der Kläger, ein ehemaliger Triathlon-Weltmeister und Mediziner, erlitt dabei erhebliche Verletzungen und materielle Schäden. Das Gericht entschied, dass die Beklagten als Gesamtschuldner nicht nur die bereits anerkannte Haftungsquote von 75% tragen, sondern auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden des Klägers aufkommen müssen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 372/20  >>>

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Die Schwere der Verletzungen und ihre Auswirkungen


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