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Exhibitionismus nach § 183 StGB

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Das menschliche Schamgefühl ist eine individuelle Empfindung, die jedoch von dem Staat geschützt wird. Zwar gibt es in Deutschland auch das Recht auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, allerdings sind diesem Recht auch Grenzen gesetzt. Die alte Maxime: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“ findet insbesondere im Bereich der Sexualität Anwendung. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist der Exhibitionismus. Den wenigsten Menschen ist der Umstand bekannt, dass Exhibitionismus in Deutschland einen Straftatbestand erfüllt und dementsprechend unter Strafe gestellt wird. Maßgeblich hierfür ist der § 183 Strafgesetzbuch (StGB), der von exhibitionistischen Handlungen spricht.

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Gesetzliche Definition: § 183 StGB
Exhibitionismus ist in Deutschland strafrechtlich relevant und kann ernsthafte psychische Folgen für die Opfer haben. Therapie kann helfen, das Verhalten zu kontrollieren. (Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)

In dem § 183 Abs. 1 StGB wird davon gesprochen, dass eine exhibitionistische Handlung von dem Gesetzgeber unter Strafe gestellt wird. Maßgeblich für die Strafbarkeit ist jedoch der Umstand, dass eine andere Person durch die Handlung des Täters belästigt wird. Ist dies der Fall, so wird die Handlung mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu mit einer Maximalfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft. Rechtlich problematisch ist der Umstand, dass die exhibitionistische Handlung als solche in dem § 183 StGB nicht näher definiert ist. Daher ist das Kriterium, dass eine andere Person durch die Handlung belästigt werden muss, für die Strafbarkeit umso wichtiger. Der Gesetzgeber definiert die exhibitionistische Handlung als vorsätzliche Entblößung des eigenen Geschlechtsteils in dem Wissen, dass eine andere Person das Geschlechtsteil sehen muss.
Ist Exhibitionismus durch Frauen strafbar?
Der § 183 StGB hat die Besonderheit, dass explizit der Mann in Verbindung mit der exhibitionistischen Handlung angesprochen wird. Es stellt sich also nahezu zwangsläufig die Frage, ob eine derartige Handlung von einer Frau ebenfalls einen Straftatbestand darstellt. Auf der Grundlage des § 183 StGB kann sich die Frau in Deutschland der exhibitionistischen Handlung nicht strafbar machen, da der Pa[…]


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