Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Untätigkeitsklage nach deutschem Recht

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine Untätigkeitsklage ist ein Rechtsinstrument, durch das ein Antragsteller eine Entscheidung einer Behörde einfordern kann. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Behörde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nicht auf einen Antrag oder Widerspruch reagiert hat.

[toc]

Wenn ein Mensch ein Anliegen an eine Behörde richtet, worüber diese Behörde zu entscheiden hat, so ist in der gängigen Praxis Geduld gefragt. Die Mühlen der Behörden mahlen langsam, sodass von einem Antrag bis zu einer Entscheidung nicht selten Monate vergehen können. Der Volksmund scherzt, dass die Behörde nun einmal Zeit hat und die Beamten der Behörde ja ohnehin nicht die Schnellsten sind. Diese scherzhafte Meinung ist zwar grundlegend überspitzt und zudem auch nicht auf jede Behörde anwendbar, aber für gewöhnlich verrichten die Beamten der Behörde ihren Dienst nicht im Akkord. Sollte jedoch die Behörde zu einem Stillstand kommen und sich in der rechtlichen Angelegenheit des Bürgers überhaupt keine Bewegung verzeichnen lassen, so steht dem Antragsteller das rechtliche Mittel der Untätigkeitsklage zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dieser Klageart stellt der § 75 Abs. 2 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dar.
Bedeutung und Relevanz der Untätigkeitsklage im deutschen Rechtssystem
Die Mühlen der Behörden mahlen oft langsam: Mit der Untätigkeitsklage können Bürger gegen Stillstand in der Verwaltungsarbeit vorgehen. Ein rechtliches Mittel, um zeitnahe Entscheidungen einzufordern.(Symbolfoto: Frank Wagner /Shutterstock.com)

Die Untätigkeitsklage hat im deutschen Rechtssystem eine enorm hohe Bedeutung, da sie die Eröffnung eines separaten Verfahrens bedeutet. Durch diese Verfahren wird die ganze Angelegenheit an das zuständige Gericht verwiesen, welches der Aufgabe der Klärung des Sachverhalts nachzukommen hat. Für die Behörde, gegen die sich die Klage richtet, hat dies eine enorm hohe Relevanz. Sie wird im wahrsten Sinne des Wortes zu einer Handlung gerichtlich gezwungen. Kein Beamter in einer Behörde sieht sich gern mit einer Untätigkeitsklage konfrontiert, da dies zusätzliche Arbeit bedeutet. Neben der Rechtfertigung, warum die Angelegenheit bis zu dem aktuellen Zeitpunkt noch nicht bearbeitet respektive geklärt wurde, gibt es für gewöhnlich auch n[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv