Ungeklärte Schmerzensgeldforderungen nach tragischem Verkehrsunfall
In einer herzzerreißenden Auseinandersetzung setzten sich die Erben der verstorbenen Frau W., die durch einen schweren Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen erlitten hatte, für weitere Schmerzensgeldansprüche ein. Der Unfall, der sich im Juli 2016 ereignete, führte zu einer Vielzahl von traumatischen Verletzungen, darunter eine Amputation des rechten Oberarms am Tag des Unfalls und zahlreiche weitere medizinische Komplikationen, die einen langen Krankenhausaufenthalt erforderten.
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Unfallhergang und folgende medizinische Komplikationen
Frau W., eine 73-jährige Fahrradfahrerin, wurde von einem Lkw erfasst, der bei der Beklagten haftpflichtversichert ist. Durch den tragischen Unfall erlitt Frau W. schwere Verletzungen, darunter eine Amputation des rechten Oberarms und weitere schwerwiegende Verletzungen, die umfangreiche chirurgische Eingriffe erforderten. Der Unfall und seine Folgen waren so gravierend, dass Frau W. fortan auf den Rollstuhl angewiesen war und sie konnte sich nur mit Hilfe aufrichten und aus dem Rollstuhl heraus bewegen. Aufgrund von Hautveränderungen und ungünstigen Weichteilvoraussetzungen war es ihr nicht möglich, eine Oberarmprothese zu tragen.
Gesundheitliche Vorgeschichte der Geschädigten
Zusätzlich zu den erheblichen Verletzungen, die durch den Unfall verursacht wurden, litt Frau W. unter zahlreichen Vorerkrankungen. Dazu gehörten Arthrose, chronische Polyarthritis, Asthma bronchiale und Osteoporose. Ihre medizinische Vorgeschichte umfasste auch mehrere chirurgische Eingriffe an der Wirbelsäule. Diese zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen verkomplizierten die Erholung von den durch den Unfall verursachten Verletzungen und stellten erhebliche zusätzliche Herausforderungen dar.
Urteilsfindung und Kostenverteilung
In dem Rechtsstreit wurde die Beklagte dazu verurteilt, ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 Euro zuzüglich Zinsen an die Kläger zu zahlen. Darüber hinaus wurde entschieden, dass die Kläger gesamtschuldnerisch 2/5 und die Beklagte 3/5 der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ein Teil der Klage wurde jedoch abgewiesen, was die Komplexität und die Schwierigkeit des Falls unterstreicht. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Dieser Fall beleuchtet d[…]