Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnrecht – bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Rechtsstreit um Wohnrechtslöschung: Oberlandesgericht Saarbrücken weist Beschwerde zurück
In einem komplexen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt wurde, ging es um die Frage, ob die Ehefrau eines Verstorbenen verpflichtet ist, ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zu löschen. Der Fall wurde durch die unbekannten Erben des Verstorbenen angestoßen, die durch einen Nachlasspfleger vertreten wurden. Sie beantragten Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Ehefrau des Erblassers. Das Hauptproblem des Falles lag in der rechtlichen Bewertung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die der Ehefrau ein Wohnrecht einräumte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 175/10 – 65 >>>

[toc]
Prozesskostenhilfe und beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Die Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger, argumentierten, dass die Ehefrau des Verstorbenen das Wohnrecht nicht mehr ausübe und daher verpflichtet sei, dieses aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Sie stützten ihre Argumentation auf verschiedene rechtliche Grundlagen, darunter § 242 BGB und die Grundsätze zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Ihrer Ansicht nach erschwere das bestehende Wohnrecht die wirtschaftliche Nutzung des Anwesens, etwa durch Vermietung oder Verkauf.
Gegenargumente der Ehefrau
Die Ehefrau des Verstorbenen widersprach dem Antrag auf Prozesskostenhilfe und argumentierte, dass sie das Wohnrecht nicht aufgegeben habe. Sie habe die Wohnung nur wegen der emotionalen Belastung nach dem Suizid ihres Ehemannes vorübergehend verlassen. Zudem stellte sie die Bedürftigkeit der Erben in Frage und sah keine Grundlage für die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht Saarbrücken wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück. Es sah keine Verpflichtung der Ehefrau, das Wohnrecht zu löschen. Auch die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage wurden vom Landgericht als nicht erfüllt angesehen.
Oberlandesgericht bestätigt Ablehnung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller wurde zurückgewiesen, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Das Gericht führte aus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Erben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität von Fällen, die beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Prozesskostenhilfe betreffen. Es[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv