Europäische Nachlasszeugnisse und Grundbuchamt: Ein Berliner Beschluss klärt die Formalien
Die jüngste Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 1 W 2/23) vom 3. Juli 2023 befasst sich mit der Frage, wie der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden kann. Im Kern ging es darum, ob die formellen Anforderungen an eine beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses, die für die Berichtigung des Grundbuchs vorgelegt wurde, ausreichend sind oder nicht. Das Grundbuchamt hatte die Form der eingereichten Europäischen Nachlasszeugnisse beanstandet, was zur Beschwerde der Beteiligten führte. Das Gericht entschied, dass die formellen Voraussetzungen aus dem Unionsrecht folgen und das nationale Grundbuchrecht keine strengeren Anforderungen stellt.
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Europäische Nachlasszeugnisse ^