Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundbuch – Löschung eines eingetragenen Wegerechts durch Flurbereinigungsbehörde

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Wegerecht im Wandel der Zeit: Ein komplexer Fall von Dienstbarkeit und Verwaltungsrecht
Der Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhandelt wurde, dreht sich um ein Wegerecht, das seit 1934 im Grundbuch eingetragen ist. Der Kläger, Eigentümer des betroffenen Grundstücks, möchte dieses Wegerecht aufheben lassen, da er es für obsolet hält. Das rechtliche Hauptproblem liegt in der Frage, ob und wie ein solches historisches Wegerecht, das durch einen Rezess des preußischen Kulturamts begründet wurde, in der heutigen Zeit aufgehoben oder geändert werden kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9a D 28/17.G >>>

[toc]
Historischer Kontext und bisherige Rechtsstreitigkeiten
Historisches Wegerecht bleibt bestehen: Oberverwaltungsgericht NRW lehnt Antrag auf Aufhebung ab, unterstreicht rechtliche Komplexität und Zuständigkeitsherausforderungen. (Symbolfoto: Roman Chazov /Shutterstock.com)

Das Wegerecht wurde 1934 aufgrund eines Rezesses des damaligen preußischen Kulturamts eingetragen. Dieser Rezess regelte die Umlegung von Grundstücken und damit verbundene Eigentumseinschränkungen. Der Kläger und der Beigeladene, der aktuelle Eigentümer des begünstigten Grundstücks, streiten seit Jahren über die Notwendigkeit dieses Wegerechts. Der Kläger argumentiert, dass sich die Umstände geändert haben und das Wegerecht nicht mehr erforderlich ist.
Verwaltungsrechtliche Hürden und Zuständigkeiten
Der Kläger hat bereits mehrere Anträge zur Aufhebung des Wegerechts gestellt, sowohl bei der Stadt als auch bei der Flurbereinigungsbehörde. Beide Anträge wurden abgelehnt. Die Stadt sieht sich nicht als zuständig an, und die Flurbereinigungsbehörde argumentiert, dass sie nur im Rahmen eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens tätig werden könne.
Gerichtliche Bewertung und Urteilsbegründung
Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage des Grundstückseigentümers ab. Es stellte fest, dass die Flurbereinigungsbehörde nicht zur Aufhebung des Wegerechts befugt sei, es sei denn, es liegt ein laufendes Flurbereinigungsverfahren vor. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Regelungen des Flurberei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv