Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückabwicklung Fahrzeugkaufvertrag – fehlende Berechtigung zum Führen grüne Umweltplakette

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

LG Wuppertal – Az.: 5 O 16/11 – Urteil vom 09.06.2011

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin war Eigentümer eines Fahrzeugs des Typs Mercedes Benz E 320 CDI. Dieses Fahrzeug erwarb sie, bevor es eine Pflicht zum Führen einer Umweltplakette gab. Als die Plaketten eingeführt wurden, wurde von der Werkstatt der Beklagten das Fahrzeug mit einer grünen Plakette versehen. Ob dies von Seiten der Werkstatt dem Finanzamt gemeldet wurde und welche Folgen dies hat, entzog sich dabei der Kenntnis der Beklagten.

Mit schriftlichem Vertrag vom 30.10.2010 erwarb der Kläger von der Beklagten das vorbezeichnete Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 8.200,00 EUR. Bei dem Vertragsschluss wurde ein ADAC-Kaufvertragsformular verwandt, bei dem es unter anderem wie folgt heißt:

Symbolfoto: Von alexfan32/Shutterstock.com

„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft – soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.“

Zum Zeitpunkt des Verkaufs war das Fahrzeug mit einer grünen Umweltplakette versehen. Während des Verkaufsgespräches vor Ort fragte auch der Kläger nach dem Vorhandensein eines Rußpartikelfilters, was verneint wurde. Über die Berechtigung zum Führen einer grünen Umweltplakette wurde aber nicht gesprochen.

Als der Kläger nach dem Erwerb das Fahrzeug ummelden wollte, stellte sich heraus, dass der Wagen nicht die Berechtigung hat, eine grüne Umweltplakette zu führen, sondern allenfalls eine gelbe. Eine nachträgliche Umrüstung des Fahrzeuges mit einem Rußpartikelfilter ist nicht möglich.

Mit[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv