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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausfall Warmwasserversorgung – Mietminderung

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Mietstreitigkeiten: Warmwasserausfall und Nebenkostenabrechnungen im Fokus
In einem aktuellen Fall, der vor dem AG Essen verhandelt wurde, ging es um strittige Mietzahlungen und die Räumung einer Wohnung. Die Klägerin, vermutlich die Vermieterin oder Hausverwaltung, forderte vom Beklagten, dem Mieter, ausstehende Mietzahlungen und die Räumung der Wohnung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 136 C 95/23 >>>

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Mietzahlungen und vorherige Vereinbarungen
Ein Fall von Mietstreitigkeiten: Unbezahlte Mieten, Reparaturen und fehlende Nebenkostenabrechnungen führen zu rechtlichen Auseinandersetzungen und einer teilweisen Mietminderung wegen Warmwasserausfall. (Symbolfoto: Iurii Kosintsev /Shutterstock.com)

Der Beklagte war seit 2010 Mieter der besagten Wohnung und hatte eine monatliche Nettokaltmiete von 222,70 Euro zu entrichten. Es gab bereits einen vorherigen Rechtsstreit zwischen den Parteien, in dem ein Vergleich geschlossen wurde, der auch die Miete für Dezember 2019 abdeckte. Die Klägerin forderte nun verschiedene Mietzahlungen für verschiedene Monate, die sich insgesamt auf 1.713,28 Euro summierten.
Verwaltungsvertrag und Reparaturen
Ein weiterer Punkt des Streits war ein Verwaltungsvertrag aus dem Jahr 2014, bei dem die Hausverwaltung die Verwaltung des Mehrfamilienhauses übernahm. Hierbei wurde ein Betrag von 238 Euro für die Bearbeitung des Rechtsvorgangs festgelegt, den die Klägerin nun als Schadensersatz vom Beklagten forderte. Zudem wurden in der Wohnung Reparaturen durchgeführt, wie das Austauschen von Rolladengurten und die Reparatur eines Durchlauferhitzers.
Außerordentliche Kündigung und Nebenkostenabrechnungen
Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis mit dem Beklagten aufgrund von Zahlungsverzug. Sie behauptete, dem Beklagten die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2019 bis 2021 per E-Mail zugesandt zu haben. Der Beklagte bestritt den Erhalt dieser Abrechnungen und gab an, die betreffende E-Mail-Adresse nicht mehr zu nutzen.
Urteilsbegründung und Mietminderung
Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin teilweise im Recht war. Sie hatte Anspruch auf einen Teil der geforderten Mietzahlungen, jedoch nic[…]


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