Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Parken in Halteverbot vor Garage

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Parkverstöße und Verkehrsregelungen: Ein Blick auf den Fall des OLG Zweibrücken
In einem kürzlich ergangenen Beschluss des OLG Zweibrücken wurde die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Germersheim behandelt. Der Betroffene wurde wegen unzulässigen Parkens im eingeschränkten Halteverbot mit einer Geldbuße von 15 € belegt. Doch was steckt hinter diesem Fall und welche rechtlichen Überlegungen führten zu dieser Entscheidung?

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 OWi 2 Ss Rs 101/19 >>>

[toc]
Die Fakten des Falles
Parkverstoß trifft Recht: Ein Fall, der zeigt, wie das OLG Zweibrücken Verkehrsregeln interpretiert und anwendet. Bleiben Sie auf der sicheren Seite des Gesetzes. (Symbolfoto: franconiaphoto /Shutterstock.com)

Am 13. August 2018 parkte der Betroffene seinen Pkw in der M-Straße gegenüber einer Hausnummer außerhalb einer markierten Parkbucht. Die Straßenregelung, gekennzeichnet durch das Zeichen 286, erlaubte das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen. Der Betroffene argumentierte jedoch, er habe direkt vor dem Tor einer von ihm gemieteten Garage geparkt. Die Verbandsgemeindeverwaltung erklärte, dass die Straße eine durchschnittliche Breite von 5,5 m hat und die markierten Parkboxen eine Breite von etwa 2,0 m haben. Das Ziel dieser Regelung war es, den Verkehr flüssig und geordnet zu halten.
Die rechtliche Bewertung
Das Amtsgericht stützte seine Entscheidung auf die Aussagen des Betroffenen und der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wurde festgestellt, dass die Parkflächen vor den Grundstückszufahrten als Ausweichflächen für den Gegenverkehr dienen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Betroffene gegen verschiedene Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Das Zeichen 286, welches ein eingeschränktes Halteverbot anzeigt, erlaubt das Halten auf der Fahrbahn nicht länger als 3 Minuten, mit Ausnahmen für das Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
Interpretation der Verkehrsregelung
Die Kernfrage war, ob das eingeschränkte Halteverbot auch für Flächen vor Grundstücksein- und -ausfahrten oder Garagenzufahrten gilt. Verkehrsvorschriften müssen nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck interpretiert werden. D[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv