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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt wegen überlanger Lagerdauer

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Fahrzeugkauf und die Problematik überlanger Lagerdauer
Beim Kauf eines Fahrzeugs können verschiedene rechtliche Fragen und Probleme auftreten. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Gießen (Az.: 3 O 71/19) vom 04.03.2020 befasste sich mit der Frage, ob ein Käufer vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten kann, wenn das Fahrzeug eine überlange Lagerdauer aufweist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 71/19 >>>

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Was bedeutet „fabrikneu“?
Fahrzeugkauf und Rechtsfragen: Die Komplexität einer überlangen Lagerdauer und Emissionsregelungen. (Symbolfoto: Az.: 3 O 71/19 /Shutterstock.com)

Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Kraftfahrzeug als fabrikneu, wenn es ungenutzt ist, solange das Modell unverändert weitergebaut wird und keine Mängel durch längere Standzeit aufweist. Interessanterweise sind Standschäden nicht erforderlich, um die Fabrikneuheit in Frage zu stellen. Es reicht aus, wenn zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags mehr als 12 Monate liegen.
Die Bedeutung der Lagerdauer
Die Lagerdauer eines Fahrzeugs ist nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs von wesentlicher Bedeutung. Ein zu langes Lagern kann die Wahrnehmung und den Wert eines Fahrzeugs beeinflussen, selbst wenn keine physischen Schäden vorliegen.
Kontroverse um Emissionsregelungseinrichtungen
Ein weiterer strittiger Punkt in diesem Fall war die Frage nach der Emissionsregelung des Fahrzeugs. Es gab Diskussionen über das Vorhandensein eines sogenannten „Thermofensters“, einer „Aufwärmstrategie“ und einer „erhöhten“ AdBlue-Einspritzung. Das Gericht stellte fest, dass diese Emissionsregelungseinrichtungen im normalen Fahrbetrieb genauso arbeiten wie auf dem Prüfstand. Es wurde argumentiert, dass diese Einrichtungen zum Schutz des Motors und anderer Bauteile dienen könnten.
Fehlender Schädigungsvorsatz
Ein zentrales Element dieses Falles war der fehlende Schädigungsvorsatz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten der Beklagten gab. Es wurde argumentiert, dass nicht jedes Streben nach K[…]


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