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Streitwert fristlose Kündigung mit hilfsweiser fristloser Kündigung mit Auslauffrist

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Fristlose Kündigung und ihre rechtlichen Herausforderungen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte sich mit einem komplexen Fall zu befassen, in dem es um die Wirksamkeit von zwei außerordentlichen Kündigungen ging. Eine dieser Kündigungen war mit einer sogenannten sozialen Auslauffrist versehen. Dieser Fall wirft Licht auf die rechtlichen Feinheiten und Herausforderungen, die mit solchen Kündigungen verbunden sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 35/20 >>>

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Hintergrund des Falles
Die Parteien des Rechtsstreits waren uneins über die Gültigkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 19.09.2018, die dem Arbeitnehmer am 21.09.2018 zugestellt wurde. Zusätzlich gab es eine weitere außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist vom gleichen Datum. Ein weiterer Streitpunkt war die vorläufige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. In einer mündlichen Verhandlung am 09.01.2020 einigten sich die Parteien darauf, dass beide Kündigungen gegenstandslos seien und das Arbeitsverhältnis durch den Widerruf der Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis am 21.09.2018 endete.
Streit um den Streitwert
Das Arbeitsgericht setzte den Streitwert auf 19.642,92 € fest, was vier Monatsgehältern entspricht. Der Klägervertreter legte jedoch Beschwerde ein und argumentierte, dass die zweite Kündigung mit sozialer Auslauffrist und der Weiterbeschäftigungsantrag zusätzlich berücksichtigt werden sollten. Das Arbeitsgericht lehnte die Beschwerde ab und verwies den Fall an das Landesarbeitsgericht Nürnberg.
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht fand die Beschwerde zwar zulässig, aber unbegründet. Es stellte fest, dass das Arbeitsgericht seine Streitwertfestsetzung korrekt begründet hatte. Laut dem Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine außerordentliche Kündigung, die hilfsweise als ordentliche Kündigung erklärt wird, höchstens mit einem Vierteljahr Vergütung zu bewerten. Das Gericht stellte auch fest, dass der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, wenn über ihn entschieden wurde oder wenn er in einem Vergleich geregelt wird.
Schlussbetrachtung
Dieser Fall zeigt die Komplexität und die rechtlichen Feinheiten, die bei Kündigungen und deren Bewertung auftreten können. Es unterstreicht die Bedeutung einer genauen Kenntnis d[…]


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