Zu den Hauptpflichten eines Arbeitnehmers gehört die Verrichtung der Arbeitsleistung innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Diese Thematik ist für jeden Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, da die Arbeitszeit letztlich durch den Arbeitgeber vergütet wird. Innerhalb dieser Zeitspanne hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen. Obgleich der Arbeitsvertrag die Grundlage des Arbeitsverhältnisses darstellt, hat der Gesetzgeber in Deutschland der Arbeitszeit Grenzen gesetzt. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit nicht nach dem reinen Gutdünken des Arbeitgebers festgelegt werden kann.
[toc]
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeit
Arbeitszeit in Deutschland: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Symbolfoto: Quality Stock Arts /Shutterstock.com)
Dem reinen Grundsatz nach gibt es in Deutschland zwei relevante rechtliche Rahmenbedingungen, nach denen die Arbeitszeit festgelegt werden kann. Zu nennen sind hier das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie auch etwa in dem Unternehmen vorherrschende tarifvertragliche Bestimmungen. Hierbei muss jedoch betont werden, dass das Arbeitszeitgesetz die Basis für jede tarifvertragliche Regelung darstellt. Tarifvertragliche Bestimmungen dürfen dementsprechend nicht gegen die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen. In ganz bestimmten Ausnahmesituationen kann jedoch von gewissen Bestimmungen abgewichen werden, wenn dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers hierfür Ausgleichslösungen geboten werden.
Definition von Arbeitszeit
Die genaue Definition der Arbeitszeit findet sich in dem § 2 des ersten Abschnitts von dem ArbZG wieder. Der Gesetzgeber definiert die Arbeitszeit als diejenige Zeitspanne, die sich innerhalb des Fensters von dem Arbeitsbeginn bis zu dem Arbeitsende bewegt. Die gesetzlichen Ruhepausen, die jedem Arbeitnehmer zustehen, werden hierbei nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt die Bergbaubranche dar, in der die Ruhepausen ausdrücklich als fester Bestandteil der Arbeitszeit Berücksichtigung finden. Für den öffentlichen Dienst gilt ein eigenständiges Beamtenrecht, welches die Arbeitszeit festlegt. Hierbei wird jedoch von der sogenannten Dienstzeit gesprochen, die für Landes- sowie auch Bundesbeamte gilt. Die Dienst[…]