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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsbedingte Traumatisierung und ihre Anerkennung als Berufskrankheit.

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Bundessozialgericht zu PTBS und ihr Status als Berufskrankheit
In einer heutigen vernetzten Gesellschaft, in der Informationen sich mit unglaublicher Geschwindigkeit verbreiten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir über aktuelle Gerichtsentscheidungen und verschiedene rechtliche Debatten auf dem Laufenden bleiben. Diese Themen können einen erheblichen Einfluss auf unser Leben und unsere Arbeit haben. Ein besonders fesselndes und relevantes Thema, das zurzeit intensiv diskutiert wird, betrifft die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit, insbesondere bei Rettungssanitätern. Angesichts der herausfordernden Aufgaben, denen Rettungssanitäter täglich ausgesetzt sind, ist es unerlässlich, dass wir die gesetzliche Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit sorgfältig prüfen und die Auswirkungen auf das Wohlergehen dieser wichtigen Berufsgruppe verstehen. Die Diskussion über diese Frage hat an Fahrt gewonnen und wir sollten uns bewusst sein, wie diese Entscheidung die Art und Weise beeinflussen könnte, wie wir psychische Erkrankungen bei Rettungssanitätern wahrnehmen, behandeln und unterstützen.

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Wegweisendes Urteil: PTBS als mögliche Berufskrankheit in Deutschland?
In den meisten Fällen wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, wenn sie in dem Anhang zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. PTBS ist jedoch nicht in dieser Liste enthalten. Aber eine jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 11/20 R vom  22.06.2023) könnte die Ausnahme von dieser Regel sein und eine wichtige Entwicklung in diesem Bereich bedeuten.

Dieser Artikel untersucht die Feinheiten dieses Falles, erklärt die Konzepte von PTBS und Berufskrankheit, erläutert die Bedeutung der Entscheidung des BSG für Rettungssanitäter und diskutiert mögliche Auswirkungen auf andere Berufsgruppen und den allgemeinen Rechtsbereich.
Definition Berufskrankheit
Beruflicher Stress durch traumatisierende Ereignisse kann PTBS auslösen. Das Bundessozialgericht sieht PTBS bei Rettungssanitätern als ‚Wie-Berufskrankheit‘ an. (Symbolfoto: LE photography Hamburg /Shutterstock.com)

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ein Arbeitnehmer infolge einer bestimmten[…]


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