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Friseurbesuch – Schädigung der Kopfhaut bei fehlerhafter Anwendung einer Blondierungscreme

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Besuch beim Friseur endet mit Schädigung der Kopfhaut – OLG Köln erhöht Schmerzensgeld auf 5.000 Euro
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 19.06.2020 (Az.: 20 U 287/19) das Schmerzensgeld für eine Kundin deutlich erhöht, deren Kopfhaut bei einem Friseurbesuch geschädigt wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 287/19 >>>

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Hintergrund und Sachverhalt
Die Klägerin hatte sich in einem Friseursalon blondieren lassen. Dabei kam es aufgrund einer fehlerhaften Anwendung der Blondierungscreme zu einer Schädigung der Kopfhaut. In der Folge litt die Klägerin unter starken Schmerzen, einer Infektion und musste über Wochen Schmerzmittel, Antibiotika und Kortikoide einnehmen. Zudem blieb eine etwa 3×5 cm große Stelle am Hinterkopf zurück, an der die Haare nicht mehr nachwachsen.
Das Landgericht Köln hatte der Klägerin zunächst ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zugesprochen. Die Klägerin legte gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrige Entschädigung Berufung ein.

Entscheidung des OLG Köln
Das OLG Köln gab der Berufung teilweise statt und erhöhte das Schmerzensgeld auf 5.000 Euro.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Klägerin in der Akutphase nach dem Friseurbesuch unter erheblichen Beeinträchtigungen wie Schmerzen, Infektionen und der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten gelitten habe. Zudem sei ein dauerhafter Schaden in Form des Haarverlusts auf einer etwa handflächengroßen Stelle am Hinterkopf zurückgeblieben. Dieser könne operativ nur unter Aufwand und Risiken behoben werden. Auch wenn die Stelle mit einer geeigneten Frisur verdeckt werden könne, schränke sie die Klägerin doch dauerhaft in ihrer Frisurwahl ein.
Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgelds orientierte sich das Gericht an vergleichbaren Fällen und sah einen Betrag von 5.000 Euro als angemessen an. Auch der Umstand, dass der Friseur versichert war, rechtfertigte keine weitere Erhöhung.

Fazit
Das Urteil zeigt, dass Fehler von Friseuren zu erheblichen Schäden führen können, die entsprechend entschädigt werden müssen. Kunden sollten ihre Rechte kennen und Ansprüche konsequent geltend machen. Für Friseure bedeutet das Urteil, dass sie bei Behandlungen mit der nötigen So[…]


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