Traumatische Ursache einer Vertebralisdissektion bestätigt: Ein schwieriger Arbeitsunfall
Am 10. September 2009 ereignete sich ein Ereignis, das einen jahrelangen Rechtsstreit auslöste. Ein Arbeiter klagte, dass er während der Arbeit einen Schwindelanfall erlitten habe, der durch den Blick in einen engen Schacht ausgelöst worden sei. Infolgedessen sei er gestürzt und habe eine Dissektion der rechten Arteria vertebralis erlitten – ein Riss in der inneren Wand einer Arterie, die Blut zum Gehirn leitet. Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob das geschilderte Ereignis tatsächlich als Arbeitsunfall einzustufen ist und ob der Unfall die berichteten Gesundheitsprobleme verursacht hat.
Weiter zum vorliegenden Urteil L 21 U 221/16 >>>
Sturz oder Schwindel?
Im Laufe des Prozesses tauchte eine Diskrepanz auf: Der Arbeiter gab anfangs an, sein Schwindel sei durch das Blicken in einen engen Schacht ausgelöst worden. Später änderte er seine Darstellung und gab an, er sei auf eine Papierrolle gestürzt. Die Gegenseite argumentierte, dass der geschilderte Unfallhergang aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht plausibel sei. Zudem wurde die Kausalität des angeblichen Sturzes für die gesundheitlichen Folgen in Frage gestellt.
Ärztliche Einschätzungen und Gutachten
Medizinische Experten waren in diesem Fall von zentraler Bedeutung. Einige argumentierten, dass eine spontane Dissektion, also eine, die nicht durch ein Trauma verursacht wird, in diesem Fall unwahrscheinlich sei. Ein struktureller Defekt oder degenerative Wandveränderungen seien nicht vorhanden gewesen. Eine traumatische Dissektion sei typischerweise durch Hyperextension, Lateralversion oder Rotation des Halses charakterisiert, was bei dem Arbeiter aufgetreten sein könnte.
Kontroverse und Entscheidung des Gerichts
Trotz der kontroversen Ansichten und unterschiedlichen Darstellungen des Hergangs, kam das Gericht zu dem Schluss, dass ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen dem Unfall und den festgestellten Gesundheitsstörungen besteht. Medizinische Gutachter legten dar, dass ein Distorsionstrauma der Halswirbelsäule, wie es im Fall des Arbeiters auftrat, eine Dissektion einer Vertebralarterie hervorrufen kann. Ebenso wurde betont, dass traumatische Läsionen nicht unbedingt mit äußeren Verletzungen einhergehen müssen.
Im Endeffekt stellte das Gericht fest, dass das Ereignis vom 10. September 2009 tatsächlich als Arbeitsunfall zu betrachten war und dass d[…]