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Testamentsauslegung – Person des Erben nicht konkret bezeichnet – Wirksamkeit

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Auslegung eines Testaments: Unklarheiten bei der Erbbestimmung
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Az.: 20 W 79/19) hat das Oberlandesgericht Frankfurt eine bedeutende Entscheidung zum Thema Testamentsauslegung und der Wirksamkeit solcher Testamente getroffen.

Der Fall betraf ein Testament, in dem die Erben nicht explizit benannt waren. Anstatt konkrete Namen zu nennen, verwies das Testament lediglich auf „5 befreundete Familien“. Diese unklare Formulierung machte es nahezu unmöglich, die beabsichtigten Erben zweifelsfrei zu identifizieren. Zudem bestanden Bedenken hinsichtlich möglicher Fälschungsgefahren, da der Verweis auf die „5 befreundeten Familien“ leicht manipuliert werden könnte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 79/19 >>>

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Unsicherheit durch fehlende Objektivität
Das Gericht hielt fest, dass die Erben so genau bestimmt sein müssen, dass sie allein durch die im Testament enthaltenen Willensäußerungen identifiziert werden können. In diesem Fall war es jedoch nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar, wer die „5 befreundeten Familien“ sein sollten. Eine solche Unschärfe führte zur Unwirksamkeit des Testaments, da das Risiko von Fälschungen bestand.
Das Konzept des „testamentum mysticum“
In diesem Zusammenhang ging das Gericht auf das Konzept des „testamentum mysticum“ ein. Bei einem solchen Testament sind die Erben ausschließlich in einer nicht formgerechten Anlage zu finden. In dem vorliegenden Fall wurde die Zugehörigkeit der Beteiligten zu den Erben nur in der Anlage zum Testament aufgeführt, die jedoch nicht der Testamentsform entsprach. Dies war ein weiterer Grund für die Unwirksamkeit des Testaments.
„5 befreundete Familien“ – eine zu vage Bestimmung
Schließlich stellte das Gericht fest, dass der Begriff „5 befreundete Familien“ nicht genug Klarheit schaffte, um die Erben zu identifizieren. Es gab keine erkennbare, abgegrenzte Gruppe von Personen, die als diese „5 befreundeten Familien“ angesehen werden könnten. Daher entschied das Gericht, dass das Testament den Anforderungen für eine gültige Testamentsauslegung nicht gerecht wird.
Wichtiges Urteil für zukünftige Fälle
Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist von großer Bedeutung, da sie wichtige Leitlinien für die Anforderungen an die Wirksamkeit von Testamenten festlegt. Sie betont die Bedeutung klarer und objektiver Bestimmungen bei der Benennung von Erben in einem Testament und das Risiko, das mit unklaren oder uns[…]


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