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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abkommen von der Fahrbahn in Nieheim

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Vorgeworfener Verstoß:

Abkommen von der Fahrbahn und Verursachung eines Sachschadens

Geldbuße in Höhe von 35 EUR (zzgl. Gebühren und Auslagen i.H.v. 28,50 EUR)


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Höxter


Datum:

01.03.2017


Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Höxter vorgeworfen, am 01.03.2017 in Nieheim auf der L951 zwischen Reelsen und Merlsheim mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen zu sein und einen (Fremd-)Sachschaden in Höhe von 100 EUR verursacht zu haben.

Unseren Mandanten traf kein Verschulden am Abkommen von der Fahrbahn. Die Fahrbahn war erheblich durch Baufahrzeuge verunreinigt worden, so dass das Fahrzeug unseres Mandanten bei einem Bremsvorgang von der Fahrbahn abkam.

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