Die Versetzung einer Luftwärmepumpe: Relevante Geräuschimmissionen und bauaufsichtliche Verfügung
In einem aktuellen Rechtsfall ging es um die Versetzung einer Luftwärmepumpe aufgrund einer bauaufsichtlichen Verfügung. Dieser Fall hat aufgrund seiner Problematik eine beachtliche Aufmerksamkeit erregt und liefert wichtige Einblicke in das Abstandsflächenrecht und den Bereich der Geräuschimmissionen.
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Der Ursprung des Konflikts und die Hauptsacheproblematik
Im August 2019 wurde die Installation einer Luftwärmepumpe mit dem Einwand zurückgewiesen, dass diese als bauliche Anlage anzusehen sei, die aufgrund ihrer Geräuschimmissionen eine gebäudeähnliche Wirkung hätte, weshalb die Einhaltung von Abstandflächen erforderlich sei. Die betroffenen Kläger haben im September desselben Jahres Klage erhoben, mit dem Ziel, ihr Anliegen weiterzuverfolgen.
Der Einfluss des Abstandsflächenrechts auf bauliche Anlagen
Im Kern dieses Falls steht die Frage, ob eine Luftwärmepumpe die gleichen Abstandsflächen einhalten muss wie ein Gebäude. Die Beklagte stützte ihre Ansicht auf die vorherige Verwaltungsentscheidung und den Widerspruchsbescheid und betonte den Schutzzweck des Abstandsflächenrechts. Nach einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht könnten schon Anlagen mit einer geringeren Höhe als 2 Meter den Wohnfrieden beeinträchtigen. Sie stellte auch fest, dass solche Anlagen eine Brandgefahr darstellen könnten, was ebenfalls unter den Schutzzweck der Abstandflächenregelung fällt.
Die Entscheidung des Gerichts und deren Auswirkungen
In ihrer Urteilsbegründung entschied das Gericht, dass die Klage zulässig sei und Erfolg habe. Die Luftwärmepumpe der Kläger, die nur einen geringen Abstand zum Nachbargrundstück einhält, entfaltet keine gebäudegleiche Wirkung. Sie verursacht zwar Geräuschimmissionen, die nach Ansicht einiger Zivilgerichte den Nachbarfrieden gefährden können. Dennoch führt das Abstandsflächenrecht nicht zu einer abschließenden Lösung der Lärmkonflikte im Nachbarschaftsverhältnis.
Schlussfolgerungen aus dem Urteil und zukünftige Auswirkungen
Das Urteil legt nahe, dass bauliche Anlagen wie Luftwärmepumpen aufgrund ihrer möglichen Geräuschimmissionen und ihrer potenziellen Brandgefahr unter bestimmten Umständen den gleichen Abs[…]