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EU-Führerschein und fahren ohne Fahrerlaubnis

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OLG Karlsruhe – Vorlagebeschluss
AZ.: 2 Ss 173/00
Beschluss vom 19.07.2001
vgl. BGH
EU-Führerschein – Darf man als Deutscher in der BRD hiermit fahren?

Leitsatz:
Zur Strafbarkeit des Inhabers einer in einem EU-Staat erworbenen Fahrerlaubnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV (Vorlagebeschluss).

Strafsache gegen wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a.
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:
Macht sich der Inhaber einer in einem EU-Staat erworbenen Fahrerlaubnis nach §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, wenn er seine ausländische Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten der FeV am 01.01.1999 erworben hat, nachdem ihm zuvor seine deutsche Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren durch rechtskräftiges Urteil entzogen worden war?

Gründe
I.
Das Amtsgericht X. verurteilte den Angeklagten am 04.11.1999 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auf seine Berufung änderte das Landgericht unter Verwerfung im übrigen das Urteil dahingehend ab, dass er – allein – wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft erstrebt mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten auch wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte, dem am 21.10.1992 seine deutsche Fahrerlaubnis durch seit diesem Tage rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts S. unter Anordnung einer Sperrfrist bis zum 27.11.1993 entzogen worden war, während eines von 1995 bis Ende 1996 dauernden Spanienaufenthaltes am 12.04.1995 in M. eine spanische Fahrerlaubnis erworben. Mit Urteil des Amtsgerichts X. vom 09.10.1997 wurde gegen ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe und weiterhin eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, die am 27.10.1998 ablief. Nachdem der Angeklagte seinen ständigen Wohnsitz im November 1998 wiederum nach Spanien verlegt hatte[…]


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