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Verkehrssicherungspflicht bei Privatparkplätzen

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Verkehrssicherungspflicht auf Privatparkplätzen: Eine juristische Analyse
Das Landgericht Offenburg veröffentlichte ein bemerkenswertes Urteil (Az.: 3 O 43/20), in dem es um die Verkehrssicherungspflicht auf Privatparkplätzen ging. Dieser Fall befasste sich mit der Frage, inwieweit Eigentümer eines Privatgrundstücks zur Verkehrssicherung verpflichtet sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Verletzung dieser Pflicht ergeben können.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 43/20 >>>

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Verkehrssicherungspflicht und private Verkehrsflächen
Im vorliegenden Fall stürzte eine Klägerin auf einem nicht geräumten, privaten Verkehrsbereich. Sie forderte Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden, die durch den Sturz entstanden sind. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Klägerin selbst abgelenkt war und die Verkehrsfläche nicht wie erwartet betrat.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht klar, dass an den Inhalt der Sicherungspflichten im Fall der bloßen Duldung privaten Verkehrs keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Daraus folgt, dass die Anforderungen, die an Sicherungsmaßnahmen auf öffentlichen Gehwegen gestellt werden, nicht auf private Verkehrsflächen übertragen werden können.
Urteilsbegründung und die Rolle der Ablenkung
Die Klägerin war nicht gezwungen, die private Verkehrsfläche zu benutzen und hätte auf öffentliche Verkehrsflächen ausweichen können. Zudem war sie durch ihren vorausgeeilten Enkel abgelenkt und trat nicht wie zu erwarten auf die Verkehrsfläche. Dieses Verhalten, so das Gericht, führte zu dem Sturz. Daher wurde die Klage abgewiesen.

Die Entscheidung stützt sich auf frühere Urteile, wie das des OLG Hamm (Urteil vom 16. Mai 2013 – I-6 U 178/12 –, Rn. 23, juris m.w.N.), das feststellt, dass ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen nur dann geboten ist, wenn Gefahren bestehen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Konsequenzen und Ausblick
Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Verkehrssicherungspflicht auf Privatparkplätzen und privaten Verkehrsflächen nicht den gleichen hohen Standards unterliegt wie auf öffentlichen Gehwegen. Es zeigt auch, dass Ablenkung und eigenes Verhalten eine wesentliche Rolle spielen können, wenn es darum geht, wer die Verantwortung für ei[…]


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