Die rechtlichen Konsequenzen verzögerter Berufsunfähigkeitsrenten
In einem jüngst veröffentlichten Urteil dreht sich der Konflikt um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Befristung der monatlichen Rente, die einem Kläger zusteht. Der Kläger, der aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung, seit Januar 2012 als dauerhaft berufsunfähig eingestuft wurde, klagte gegen die Versicherungsgesellschaft, die seine Rente befristet hatte. Der Kern des Problems besteht in der Fristsetzung für die Rente und in der Frage, ob der Kläger Anspruch auf zusätzliche Leistungen und Schadensersatz aufgrund von Verzögerungen bei der Zahlung hat.
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Die Kritik am ersten Urteil und Berufungsansprüche
Der Kläger zielte in der Berufung darauf ab, die Entscheidung des Landgerichts zu verteidigen, wo es ihm günstig war, und anzufechten, wo es dies nicht war. Er wollte zusätzliche Zahlungen als Rückstände sowie vorgerichtliche Anwaltskosten geltend machen und eine Feststellung der gegnerischen Schadensersatzpflicht wegen verspäteter Zahlung erwirken. Es wurde moniert, dass die erste Instanz ohne Begründung die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten abgelehnt habe, was gegen formelles und materielles Verfassungsrecht verstoßen könne.
Die Entscheidung des Gerichts und ihre Begründung
Das Gericht stellte fest, dass die Hauptberufung der Beklagten statthaft und in formeller Hinsicht zulässig war. Es wurde erörtert, dass für eine wirksame Berufung die Begründung auf den zu beurteilenden Einzelfall abgestimmt sein muss und deutlich machen muss, in welchen Punkten das Urteil der Vorinstanz angegriffen wird. Die rechtlichen Gründe, aus denen der Berufungsführer die Entscheidung der Vorinstanz für unzutreffend hält, müssen dabei klar hervorgehen.
Die Implikationen für den Kläger und die Versicherungsgesellschaft
Der Kläger wollte erreichen, dass die Versicherungsgesellschaft zum Ausgleich des Schadens verpflichtet wird, der durch die verspätete Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente entsteht. Die Beklagte argumentierte mit einer zeitlichen Begrenzung, doch das Gericht war nicht überzeugt, da es für die Fälligkeit von Geldzahlungen des Versicherers generell genügt, wenn dieser durch eine endgültige Leistungsablehnung seine Feststellungen zum Versicherungsfall für beendet er[…]