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Mitbeurkundung Baubeschreibung in Teilungserklärung für Mehrfamilienhaus mit WEG-Einheiten

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Zusätzliche Kosten bei der Beurkundung von Baubeschreibungen
Ein fesselnder Rechtsfall hat kürzlich die Aufmerksamkeit von Fachleuten erregt. Die Kernfrage dabei ist, ob zusätzliche Gebühren für die Mitbeurkundung einer Baubeschreibung in einer Teilungserklärung für ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentumseinheiten (WEG-Einheiten) anfallen sollten. Die Antragstellerin, die die Beurkundung durch den Notar veranlasst hatte, war der Ansicht, dass die Kosten für die Baubeschreibung nicht separat berechnet werden sollten, da sie zur Durchführung der Teilungserklärung diente.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OH 22/20 >>>

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Rolle der Baubeschreibung in der Teilungserklärung
Der Notar legte einen Antrag der Antragstellerin gegen seine Kostenrechnung vor. Sie hatte beim Notar eine Teilungserklärung für ein zu errichtendes Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und acht Tiefgaragenstellplätzen in Leipzig erstellen lassen. Neben der Teilungserklärung waren auch die Gemeinschaftsordnung und die Baubeschreibung Bestandteil der Urkunde. Die Antragstellerin war der Meinung, dass die Beurkundung der Baubeschreibung zur Erfüllung, Sicherung oder Durchführung der Teilungserklärung diente und daher nicht separat in Rechnung gestellt werden sollte.
Die gerichtliche Klärung des Sachverhalts
Gemäß der Entscheidung des Gerichts ist für die Erstellung einer Teilungserklärung nach § 8 WEG notwendig, dass der notariellen Urkunde mit Unterschrift und Siegel versehene Bauzeichnungen der örtlichen Baubehörde beigefügt werden. Die Baubeschreibung selbst hat jedoch keine Funktion für die Aufteilung in Sondereigentumseinheiten oder die Grundbucheintragung, und ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 109 Absatz 1, 2 GNotKG besteht nicht. Daher war die Auffassung des Notars, dass für die Mitbeurkundung der Baubeschreibung zusätzliche Kosten anfallen, korrekt.
Die Konsequenzen aus der Entscheidung
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rolle und Funktion von Baubeschreibungen in der Erstellung von Teilungserklärungen für Mehrfamilienhäuser mit WEG-Einheiten. Es ist wichtig, dass sowohl Notare als auch ihre Klienten sich der Kosten bewusst sind, die für die Mitbeurkundung von Baubeschreibungen entstehen können. Der beteiligte Notar musste die Antragstellerin nicht darüber aufklären, dass für die Mitbeurkundung der Baubeschreibung zusätzliche Kosten anfallen würden. […]


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