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Erbschein darf nur gemäß des Erbscheinsantrags erteilt werden

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Ein Testament und seine Folgen: Der Fall um Erbschaft und Erbschein
In einem komplexen Fall rund um ein gemeinschaftliches Testament, Erbschaft und Erbschein liefert ein Beschluss des OLG Celle, Aktenzeichen 6 W 65/23, einige aufschlussreiche Einblicke. Im Mittelpunkt des Falles stehen eine Ehefrau und ihr Sohn, die nach dem Tod des Ehemannes und Vaters in einen Disput über das Erbe gerieten. In dem handschriftlichen Testament, das das Ehepaar 2019 verfasst hatte, wurde festgelegt, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen des Verstorbenen erhält, während der Sohn das Haus und die Bankguthaben erben soll. Allerdings entbrannte um diese Regelung eine Kontroverse, die schließlich zum Verfahren vor dem OLG Celle führte.

Direkt zum Urteil Az.: 6 W 65/23 springen.

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Zwischen familiärem Konsens und gerichtlicher Auslegung
Zunächst schien alles klar: Die Mutter beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin auswies. Jedoch entbrannte ein Streit, als ihr Sohn, ebenfalls als Erbe für das Haus und die Bankguthaben gelten wollte. Aufgrund dieser Diskrepanz bedurfte das Testament einer Auslegung. Trotz anfänglicher Unstimmigkeiten konnten sich Mutter und Sohn einigen, dass der Sohn der Erbe sein soll und sich bis zum Ende des Lebens seiner Mutter um sie kümmern wird.
Der Erbschein und die daraus resultierenden Probleme
Nachdem die Mutter und der Sohn sich geeinigt hatten, wurde ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Dieser besagte, dass sowohl die Mutter als auch der Sohn den Verstorbenen beerbt hätten, wobei die Mutter das gesamte Vermögen abzüglich der Bankguthaben und des Grundbesitzes erhalten sollte, während der Sohn die genannten Ausnahmen erbte. Allerdings entstanden Probleme, als das Grundbuchamt Walsrode darum bat, den Erbschein einzuziehen.
Die endgültige Entscheidung des OLG Celle
In seinem abschließenden Beschluss vom 19. Juni 2023 gab das OLG Celle bekannt, dass es die Beschwerde vom 12. Mai 2023 zurückweist. Die Beschwerde vom 13. Mai 2023 wurde als erledigt angesehen, nachdem das Amtsgericht den Erbschein vom 28. April 2023 eingezogen hatte.

Insgesamt zeigt der Fall eindrücklich, wie komplex Erbschaftsfälle sein können und wie wichtig es ist, rechtliche Dokumente wie Testamente eindeutig und präzise zu formulieren, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

[…]

Das vorli[…]


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