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Wohngebäudeversicherung: Wann liegt eine Überschwemmung vor?

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LG Nürnberg-Fürth
Az.: 8 O 9839/10
Urteil vom 26.07.2012

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 6.009,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.657,72 € seit 15.01.2011 und aus weiteren 351,63 € seit 28.01.2011 zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird bis zum 21.01.2011 auf 6.007,72 € und für die Zeit danach auf 6.559,35 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Versicherungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung in Anspruch.
Der Kläger hält seit dem 15.10.2009 bei der Beklagten eine Wohngebäudeversicherung. Versichert sind unter anderem weitere Elementarschäden, Überschwemmung und Rückstau. Auf den vorgelegten Versicherungsschein vom 15.09.2009 und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Wohngebäudeversicherungsbedingungen (WGB F01/09; im Folgenden: WGB, samt Klauseln, im Folgenden K) wird Bezug genommen. Es ist ein vertraglicher Selbstbehalt von 200,- € vereinbart. Ende Februar 2010 kam es im versicherten Gebäude des Klägers in Nürnberg, … Straße … durch Wassereintritt im Kellergeschoß zu einem Wasserschaden. Am Gebäude entstand durch in den Wänden und den Türzargen aufsteigende Feuchte ein Schaden zum Neuwert von 3.125,- €. Dem Kläger wurden für die Trocknung durch eine Trocknungsfirma 2.063,94 € in Rechnung gestellt, die der Kläger direkt an die Trocknungsfirma gezahlt hat. Es fielen hierfür Stromkosten in Höhe von 351,63 € an. Der Kläger ließ vorgerichtlich ein Schadensgutachten erstellen, wofür ihm 668,78 €in Rechnung gestellt wurden. Mit Schreiben vom 12.07.2010 lehnte die Beklagte ihre Einstandspflicht ab.
Der Kläger behauptet, dass es in der Nacht vom 26.02. auf den 27.02.2010 aufgrund eines Unwetters mit überdurchschnittlichen Niederschlägen zu dem Wasserschaden gekommen sei. In der Nacht vom 27. auf den 28.02.2010 sei das Sturmtief Xynthia über Bayern hinweggef[…]


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