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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnungseigentumsentziehung – fortlaufender Zahlungsrückstand in erheblicher Weise

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Unbezahltes Hausgeld führt zu Wohnungseigentumsentzug
In einem kürzlich veröffentlichten Fall musste ein Wohnungseigentümer seine Immobilie veräußern, da er wiederholt die Hausgeldvorauszahlungen, Sonderumlagen und weitere Kosten nicht bezahlt hatte. Dieses Vorgehen kam nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten und zahlreichen Versäumnisurteilen zur Anwendung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Klägerin in diesem Fall ist, hatte wiederholt versucht, die ausstehenden Beträge einzutreiben. Trotz titulierter Forderungen seitens der Klägerin, also rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen, blieben die Zahlungen des Beklagten aus.

Direkt zum Urteil Az: 2/13 S 9/21 springen.

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Die Last unbezahlter Rechnungen und deren Konsequenzen
Der Rechtsstreit mit dem Eigentümer, der Beklagte in diesem Fall, dauerte bereits mindestens fünf Jahre. Während dieser Zeit hat die Klägerin eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten gegen den Beklagten geführt, vor allem wegen der Nichtzahlung von Hausgeldvorauszahlungen, Abrechnungsspitze und Sonderumlagen. Trotz mehrerer Versuche, die Schulden einzutreiben, darunter mehrere Abmahnungen durch Anwälte und sogar Vollstreckungsmaßnahmen in die Mietansprüche, blieben die Zahlungen aus.
Der Weg zur Zwangsveräußerung der Immobilie
Angesichts dieser fortwährenden Probleme beschlossen die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft im März 2020, die Entziehung des Wohnungseigentums des Beklagten durchzuführen. Dies ist ein ernsthafter und selten angewandter Schritt, der normalerweise erst dann in Betracht gezogen wird, wenn alle anderen Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten erschöpft sind.
Der verzweifelte Versuch, das Unvermeidliche zu vermeiden
In einem letzten Versuch, seine Wohnung zu behalten, legte der Beklagte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel ein. Dies geschah, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit seiner Berufung gab. Der Beklagte argumentierte, dass nicht alle milderen Mittel zur Lösung des Problems ausgeschöpft worden seien, aber das Gericht sah dies anders.
Das endgültige Urteil und dessen Auswirkungen
Die Berufung des Beklagten wurde vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Kassel Bestand hat. Der Beklagte wurde auch verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu trage[…]


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