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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mitschülerbeleidigungen im Internet rechtfertigen keinen Schulausschluss

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Ist ein Schüler der durch einen Mitschüler im Internet beleidigt wird, nicht für Dritte identifizierbar, so ist ein Unterrichtsausschluss wegen der beleidigenden Äußerungen nicht gerechtfertigt (VGH Mannheim, Beschluss vom 12.05.2011, Az: 9 S 1056/11).[…]


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