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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs im Rahmen eines erteilten Beurkundungsauftrags – Kosten

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Ein Notar-Rechnungsstreit und ein Immobiliendeal, der sich verkompliziert
In diesem Fall geht es um einen Streit zwischen Käufern einer Eigentumswohnung und einem Notar, der einen Kaufvertragsentwurf erstellt hatte. Der Hauptkonflikt entsteht durch eine Kostenrechnung des Notars, die von den Käufern angefochten wird. Die Situation wird komplizierter, als die Käufer den ursprünglich beauftragten Notar wechseln und einen anderen Notar mit der Beurkundung des Kaufvertrags beauftragen.

Direkt zum Urteil Az: 25 T 250/16 springen.

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Das Aufkommen des Konflikts
Im Zentrum der Kontroverse steht ein Paar, das eine Eigentumswohnung von einer Immobiliengesellschaft erworben hat. Ursprünglich war geplant, dass der Kaufvertrag vom ersten Notar beurkundet wird, da er mit dem Fall bereits vertraut war und sogar einen Vertragsentwurf vorbereitet hatte. Der Grund dafür war, dass eine vorherige Interessentin bereits Interesse am Kauf bekundet hatte, aber kurz vor dem Termin zur Beurkundung vom Kauf Abstand genommen hatte.
Wechsel des Notars und die darauf folgende Kontroverse
Das Paar erhielt den für die ursprüngliche Käuferin vorgesehenen Vertragsentwurf und ließ sich rechtlich beraten. Sie stellten Änderungswünsche vor, die der ursprüngliche Notar zum Teil in den Vertragsentwurf aufnahm. Sie erhielten mehrere überarbeitete Vertragsentwürfe und eine Korrespondenz entwickelte sich zwischen den Anwälten des Paares und dem ursprünglichen Notar. Schließlich sagten das Paar den ursprünglich vereinbarten Beurkundungstermin ab und ließen die Beurkundung durch einen anderen Notar vornehmen.
Die strittige Kostenrechnung und das Gerichtsverfahren
Nach dem Wechsel des Notars erstellte der ursprüngliche Notar eine Kostenrechnung, die das Paar bestritt und eine gerichtliche Überprüfung beantragte. Sie argumentierten, dass die unterbliebene Beurkundung auf das Verschulden des ursprünglichen Notars zurückzuführen sei, da dieser ihre gewünschten Änderungen nicht rechtzeitig und vollständig in den Vertrag eingearbeitet habe. Zudem bestritten sie die Höhe der Kostenrechnung, da es sich nicht um einen vollständigen Entwurf gehandelt habe und bereits ein Vorentwurf vorgelegen habe.
Das Urteil und seine Auswirkungen
Schließlich bestätigte das Landgericht Düsseldorf die Kostenrechnung des ursprünglichen Notars und entschied, dass das Paar die Kosten tragen muss. Die Entscheidung wurde gerichtsgebührenfrei g[…]


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