Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Anscheinsbeweis für Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Unfall oder Fahrlässigkeit: Ein Verkehrsstreit vor dem Landgericht Mönchengladbach
Zwischen einem VW Polo und einem Opel Astra hat sich am 15.10.2018 um 20:15 Uhr ein Verkehrsunfall in Mönchengladbach ereignet, der seither zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien führt. Beide Parteien beanspruchen den jeweils anderen als Schuldigen und fordern den Schadensersatz für den an ihren Autos entstandenen Schaden. Ein klares Bild der Unfallursache lässt sich nicht zeichnen, da die Beteiligten unterschiedliche Schilderungen des Geschehens präsentieren. Die Klärung des Sachverhalts gestaltet sich somit als komplexe Angelegenheit.

Direkt zum Urteil Az: 5 S 29/20 springen.

[toc]
Differenzen in den Darstellungen der Parteien
Der Kläger behauptet, er sei unter Beachtung der Rückschaupflicht und mit Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers auf die Straße eingefahren, nachdem er seine Arbeitskollegin aufgenommen hatte. Ihm zufolge kam der Beklagte mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren, zog an ihm vorbei und scherte wieder ein, woraufhin es zur Kollision kam.

Hingegen stellt der Beklagte dar, dass der Kläger ohne Fahrtrichtungsanzeiger vom Parkstreifen auf die Straße gefahren sei. Um eine Kollision zu vermeiden, habe er nach links gelenkt und aufgrund des Gegenverkehrs sofort wieder nach rechts, um eine schlimmere Kollision zu verhindern.
Beweiserhebung und Urteilsfindung
Zur Klärung des Sachverhalts hat das Amtsgericht Beweise erhoben. Hierbei wurden der Kläger sowie eine Zeugin angehört und ein unfallanalytisches Gutachten eingeholt. Eine Anhörung des Beklagten konnte allerdings nicht stattfinden, da eine Ladung an seine Elternadresse verschickt wurde und er sie zu spät zur Kenntnis nehmen konnte. Trotz der Korrektur der Adresse durch seine Rechtsvertretung fand keine erneute Ladung statt.

Das Amtsgericht hat schließlich die Beklagten mit einem Urteil vom 23.07.2020 zur Zahlung von 1.730,06 EUR sowie weiteren 255,85 EUR verpflichtet. Dieses Urteil wurde jedoch vom Landgericht Mönchengladbach nach Berufung der Beklagten teilweise abgeändert.
Endgültiges Urteil und Konsequenzen
Das Landgericht entschied, die Klage abzuweisen. Darüber hinaus wurde der Kläger dazu verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der genaue Hergang des Unfalls b[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv