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Änderungen der Fahrgastrechte bei der Bahn durch neue EU-Verordnung

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Das Reisen mit der Bahn ist für viele Menschen eine alltägliche Erfahrung. Sie dient als Hauptverkehrsmittel für Pendler, Urlaubsreisende und Geschäftsleute gleichermaßen. Mit der jüngsten Änderung der EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr, die am 07. Juni 2023 in Kraft getreten ist, gibt es nun wichtige Neuerungen, die alle Bahnfahrer betreffen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen und den Umstieg auf andere Bahnunternehmen. Es ist von höchster Bedeutung, diese Änderungen zu verstehen, um Ihre Rechte als Bahnreisender zu kennen und auszuüben.

Neuerungen bei den Fahrgastrechten
Bei Sturm, Streik oder Unwettern drohen Zugausfälle und Verspätungen; Bahnreisende haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Seit dem 7. Juni 2023 müssen Bahnbetreiber jedoch keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen, Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter beruht. (Symbolfoto: Mladen Mitrinovic/Shutterstock.com)

Mit der neuen EU-Verordnung treten einige wichtige Änderungen in Kraft. Insbesondere betrifft dies die Voraussetzungen für die Erstattung von Ticketpreisen bei Verspätungen. Während bisher die Ursache für eine Verspätung keine Rolle für eine Erstattung spielte, ändert sich dies nun. Es ist wichtig zu beachten, dass es nun Unterschiede gibt, abhängig von der Ursache der Verspätung. Eine Schlüsseländerung betrifft dabei höhere Gewalt, bei der die Bahn nicht verantwortlich ist, wie extreme Witterungsbedingungen, Menschen auf den Gleisen oder Polizeieinsätze. Bei solchen Ereignissen gibt es nun keine Rückerstattung.
Eindeutige Definitionen und Grauzonen
Bei der Anwendung der neuen Verordnung stellen sich in der Praxis häufig Fragen, insbesondere was die „extreme Witterung“ betrifft. Es ist sicherlich einleuchtend, dass bei extremen Wetterbedingungen wie beispielsweise Hurrikanen oder schweren Schneestürmen kein Schienenverkehr möglich ist. Solche Fälle werden allgemein als „höhere Gewalt“ anerkannt. Aber was ist mit weniger extremen Wetterbedingungen wie star[…]


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