Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Verbot der Gewährung eines Rückkaufrechts

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ungültige Verträge und ungerechtfertigte Bereicherung im Fahrzeugkaufvertrag
In einem bemerkenswerten Fall hat eine Rechtsanwaltskanzlei das Geschäftsmodell eines Fahrzeugkaufvertrages mit Rückmietoption vor Gericht gestellt. Im Kern handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der das Fahrzeug nach dem Ende der Mietzeit verwertet werden sollte, wobei sich der ursprüngliche Verkäufer, also der Mieter, an der Versteigerung beteiligen durfte. Der Kläger sah hierin eine unzulässige Handhabung und erhob Klage gegen die Beklagte.

Direkt zum Urteil Az.: 6 O 348/20 springen.

[toc]
Ein überteuertes Geschäftsmodell auf dem Prüfstand
Die Hauptaussage des Urteils, das von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz vor dem Landgericht Kassel geführt wurde, konzentriert sich auf das Geschäftsmodell der Beklagten. Das Verfahren wurde insbesondere aufgrund des Aspekts der ungerechtfertigten Bereicherung aufmerksam verfolgt. Die Rechtsanwälte argumentierten, dass die Geschäftspraktik der Beklagten, die ein Fahrzeug ankaufen und dann an den ursprünglichen Verkäufer zurückvermieten, gegen § 34 GewO verstoße. Dieser Paragraph verbietet unzulässige Rückkaufgeschäfte, wodurch sowohl der Kauf- als auch der Mietvertrag laut § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot für nichtig erklärt wurden.
Unangemessene Benachteiligung des ursprünglichen Verkäufers
In diesem Fall besteht die unangemessene Benachteiligung darin, dass der Mieter nach Ende der Mietzeit zwar an der Versteigerung des Fahrzeugs teilnehmen darf, aber die Beklagte durch ein entsprechend hohes Gebot den Erwerb des Fahrzeuges sichern kann. Dies verhindert, dass der Mieter einen Überschuss gemäß § 13d erhält, was die Rechtsanwälte als stark benachteiligend für den ursprünglichen Verkäufer und Mieter sehen.
Sittenwidriges Vertragsverhältnis und automatische Beendigung des Mietverhältnisses
Darüber hinaus wurde das Vertragsverhältnis als sittenwidrig und somit gemäß § 138 BGB ebenfalls für nichtig erachtet. Ein weiterer strittiger Punkt war die Regelung, dass bei einem Fehlverhalten des Mieters, wie einer leichten Geschwindigkeitsübertretung oder eines Parkverstoßes, das Mietverhältnis automatisch beendet wird. In diesem Fall wäre der Mieter jedoch weiterhin verpflichtet, den Mietzins bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit als Schadensersatz zu zahlen.
Ein unschuldiger Kläger, der seinen „akuten Geldbedarf“ decken musste
Die Klage wurde abgewiesen, obwohl[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv