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Architektenvertrag – Einräumung einer Sicherungshypothek wegen erbrachter Architektenleistungen

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Der Architektenvertrag: Komplexität und Streitigkeiten rund um die Sicherungshypothek
Ein Disput rund um den Architektenvertrag steht im Fokus des Interesses. Die Situation dreht sich um einen Architekten, der seine erbrachten Leistungen mit einer Sicherungshypothek absichern wollte. Der Kern des Problems liegt in den Veränderungen und Erweiterungen des ursprünglichen Werkvertrags und der daraus resultierenden Honorarforderungen.

Zentraler Punkt in diesem komplexen Fall ist die Einräumung einer Sicherungshypothek für abgetretene Honorarforderungen im Kontext des Architektenvertrags. Nach wiederholten Veränderungen des ursprünglichen Vertrags und daraus resultierenden erhöhten Leistungen des Architekten, verlangte dieser zusätzliche Honorare vom Auftraggeber. Diese sollten durch eine Sicherungshypothek garantiert werden.

Direkt zum Urteil Az: 2 O 72/21 springen.

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Uneinigkeit über Architektenleistungen und Honorarforderungen
Der ursprüngliche Werkvertrag sah vor, dass der Architekt Teile der Innenarchitektur eines Einfamilienhauses planen sollte. Allerdings änderte der Auftraggeber mehrfach die Anforderungen, woraufhin der Architekt umfangreichere Leistungen erbrachte. Da kein Honorar für diese zusätzlichen Leistungen vereinbart wurde, berechnete der Architekt diese nach dem Mindestsatz der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die daraus resultierenden Honorarforderungen, für die der Architekt die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragte, waren Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Einstweilige Verfügung und ihre Abweisung
Der Architekt stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um seine Forderungen abzusichern. Allerdings wurde dieser Antrag vom Gericht zurückgewiesen. Als Begründung wurde angegeben, dass der Antrag zwar zulässig, aber nicht begründet sei. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsteller, also dem Architekten, auferlegt.
Zusammenwirken von Architektenrecht und Baurecht
Der Fall zeigt die Komplexität des Zusammenspiels von Architektenrecht und Baurecht, insbesondere im Kontext der Sicherungshypothek. Es verdeutlicht die Wichtigkeit klarer Vertragsvereinbarungen und einer transparenten Kommunikation zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Zudem betont es die Bedeutung der HOAI als regulierendes Instrument bei der Abrechnung von Architektenleistungen.

Das vorliegende Urteil
LG Wiesb[…]


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