Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstücksverkehrsrecht – Verpachtungs- anstatt Veräußerungsauflage – Genehmigungsversagung

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Eine Wende im Grundstücksverkehrsrecht: Verpachtung vor Veräußerung
In einer neuesten Entwicklung des Grundstücksverkehrsrechts, die das Amtsgericht Bautzen betrifft, gibt es eine bemerkenswerte Änderung, die weitreichende Auswirkungen haben könnte. In der Kernfrage stand die Auflage zur Verpachtung eines Grundstücks im Gegensatz zur ursprünglichen Veräußerungsauflage.

Im April 2021 stellte das Landratsamt Bautzen einen Bescheid aus, der in der Gerichtssitzung vom 20. Juli 2021 modifiziert wurde. Dabei handelte es sich um einen notariellen Vertrag, der am 25. August 2020 geschlossen wurde und nun mit einer speziellen Auflage genehmigt wurde: Das betreffende Grundstück muss bis mindestens zum 31. Dezember 2033 an einen Landwirt verpachtet werden.

Direkt zum Urteil Az: 30 XV 12/21 springen.

[toc]
Die Auflage zur Verpachtung im Detail
In diesem speziellen Fall wandten sich die Beteiligten gegen eine ursprüngliche Veräußerungsauflage, die mit der Genehmigung eines notariellen Vertrages erteilt wurde. Die Erben eines Nachlasses, die in diesem Vertrag als Beteiligte aufgeführt wurden, schlossen den Vertrag mit der Verpflichtung zur Erfüllung eines Vermächtnisses. Die Zustimmung zur Veräußerung wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde in Bautzen erteilt.

Der Hintergrund: Die Erben übertrugen zehn Grundstücke – vorwiegend Landwirtschaftsfläche, aber auch Wald-, Gewässer- und Verkehrsflächen – an andere Beteiligte. Die neuen Eigentümer wurden jeweils zur Hälfte Miteigentümer der Grundstücke.
Das Eingreifen der Genehmigungsbehörde
Die Genehmigungsbehörde wurde in den Prozess einbezogen und es wurden Änderungen am ursprünglichen Vertrag vorgenommen. Eine Besonderheit des Falls war die Ankündigung der Erben, die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke beibehalten zu wollen. Infolgedessen zeigten einige Landwirte ihr Interesse am Kauf der Grundstücke.

Die Genehmigungsbehörde entschied sich jedoch für eine Fristverlängerung und die Umwandlung der ursprünglichen Veräußerungsauflage in eine Verpachtungsauflage. Dies bedeutet, dass die Erben die Grundstücke bis mindestens Ende 2033 an einen Landwirt verpachten müssen.
Die Konsequenzen des Urteils
Die Entscheidung des Amtsgerichts Bautzen hat weitreichende Auswirkungen auf das Grundstücksverkehrsrecht. Die R[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv