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Motorradfahrer – Verstoß gegen mittelbares Überholverbot – ununterbrochene Mittellinie

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Motorradfahrer haftet bei Verstoß gegen mittelbares Überholverbot
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer, bei dem beide Verkehrsteilnehmer zeitgleich auf einer Straße mit ununterbrochener Mittellinie überholen wollten, hat das Landgericht Augsburg eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um die Frage, ob der Motorradfahrer gegen das mittelbare Überholverbot verstoßen hat und inwieweit er für den Schaden aufkommen muss. Der Fall ist insbesondere für Motorradfahrer von großer Bedeutung, da er deutlich macht, welche besondere Sorgfalt beim Überholen auf Straßen mit ununterbrochener Mittellinie geboten ist.

Direkt zum Urteil Az: 93 O 2338/19 springen.

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Abgewiesene Klage und Schadensersatzansprüche
Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad hinter dem Autofahrer, der seinerseits einen weiteren PKW überholen wollte. Als der Autofahrer seinen Überholvorgang startete, wollte der Motorradfahrer zugleich beide Fahrzeuge überholen. Dabei kam es zur Kollision zwischen dem Motorrad und dem Auto. In Folge des Unfalls erlitt der Kläger neben Prellungen, Stauchungen und Schürfungen auch erhebliche Frakturen, die mehrere Operationen und eine längere Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Zahlreiche Schäden an der Bekleidung und dem Zubehör des Klägers wurden ebenfalls geltend gemacht.
Verstoß gegen mittelbares Überholverbot entscheidend
Das Landgericht Augsburg entschied, dass der Kläger gegen das mittelbare Überholverbot verstoßen hatte und wies seine Klage ab (Az: 93 O 2338/19). Die ununterbrochene Mittellinie auf der Straße dient gerade dazu, gefährliche Überholvorgänge mit erhöhtem Unfallrisiko zu verhindern. Durch das Ignorieren dieses Gebots hatte der Motorradfahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Konsequenzen für den Kläger und rechtliche Folgen
Aufgrund des Verstoßes gegen das mittelbare Überholverbot wurde die Klage des Motorradfahrers abgewiesen und er muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zudem ist das Urteil für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Rechtsstreits wurde auf 19.661,54 € festgesetzt.
Wichtige Lehren aus dem Urteil
Dieser Fall zeigt eindrücklich, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß gegen das mittelbare Überholverbot haben kann. Motorradfahrer sollten bei der Planung eines Überholvorgangs stets darauf achten, ob eine ununterbrochene Mittellinie […]


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